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Autokredit

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Laut Entscheidung des EuGHs (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) können zahlreiche Verbraucher noch Jahre später ihren Autokreditvertrag widerrufen und die Anzahlung sowie die bisherigen Monatsraten zurückfordern.

Autokredit jetzt widerrufen

Urteil des EuGH

Oft wurden Autokreditverträge unklar und nicht nachvollziehbar formuliert. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Kreditverträge den Verbraucher klar und verständlich über die Klauseln belehren müssen. Wird die Anforderung nicht eingehalten, so kann der Verbraucher seinen Kreditvertrag widerrufen. Das gilt Jahre nach dem Abschluss des Vertrags. Der Verbraucher muss seine Restschulden dann nicht mehr bezahlen und kann die Anzahlung sowie die bisherigen Monatsraten zurückfordern.

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Welche Angaben müssen in Kreditverträgen erhalten sein?

Sind die Klauseln in dem Kreditvertrag nicht klar und verständlich formuliert, so kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen. Zu den Angaben, die von dem Urteil betroffen sind, gehören beispielsweise die Berechnungsmethode der bei der vorzeitigen Rückzahlung entstehenden Entschädigung oder die genauen Prozentsätze der Verzinsungen (EuGH, Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

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Welche Kreditverträge sind von dem Urteil betroffen?

Mit dem Urteil des EuGHs wurde die bankenfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)gekippt. Das Urteil betrifft Millionen Autokredite und gut wie alle privaten Verbraucherdarlehen. Vonder Entscheidung sind jedoch Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht ausgenommen, also vor allem Immobilienkredite.

Zu den vom EuGH entschiedenen Verfahren gehören vorerst die Verträge der BMW Bank und der Volkswagen Bank. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass von der EuGH-Entscheidung alle Verbraucherkreditverträge der deutschen Banken betroffen sein werden. Somit wären alle Autokreditverträge widerrufbar.

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Was können Sie selbst unternehmen?

Sie können zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

  1. Sie können zunächst in einem ersten Schritt die Bank selbst anschreiben und einen Widerruf des Kreditvertrags einreichen. Nach Ablehnung stehen wir Ihnen gerne für eine weitere Durchsetzung zur Verfügung.
  2. Sie können uns bereits für die außergerichtliche Tätigkeit beauftragen: Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Unterlagen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so werden wir für Sie kostenlos eine Deckungsschutzanfrage für das weitere Vorgehen einholen.

Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht.

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Unser Service der Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei!

Tobias Gussmann

Tobias Gussmann


GBK LEGAL Fachanwaltskanzlei

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.