Im Bau- und Architektenrecht wird das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen geregelt. Dabei entstehen die meisten späteren (Rechts-)Probleme bereits bei Abschluss des Bauvertrages und der Vergabe. Grundvoraussetzung für jedes Bauvorhaben sind daher möglichst rechtssichere Verträge, Genehmigungen und die Prüfung sowie Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.
Gerade private Bauherren sollten sich für das Bauvorhaben von Beginn an rechtlich absichern ‐ so sind statistisch ca. 95 % aller Baumängel vermeidbar.
Ihre Anwälte von GBK LEGAL prüfen, ob Ihr Bauvertrag Ihnen genügend Sicherheit für das Bauvorhaben verschafft und welche Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche rechtlich aussichtsreich sind. Unsere Experten für Baurecht unterstützen Sie schnell und zielstrebig bei der Durchsetzung Ihrer Interessen für das bestmögliche Ergebnis.
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