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AvP Insolvenz– Schock und drohende Pleite für viele Apotheken

Am 15.09.2020 hat die AvP Deutschland GmbH Insolvenz angemeldet, nachdem die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin die Geschäftsführung an einen Sonderbeauftragten übertragen hatte. Für ca. 3.500 Apotheker und andere Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich fällt nun wohl ein Großteil ihres Umsatzes aus dem August 2020 weg, so dass für viele Apotheken sogar eine wirtschaftliche Schieflage droht.

Grundsätzlich dürfte auf die Beträge, die die Krankenkassen an die insolvente AvP ausbezahlt haben, auch Umsatzsteuer fällig sein – und dies unabhängig davon, ob die Apotheker das Geld tatsächlich erhalten haben. Darüber hinaus haben die meisten Apotheker noch keine Abrechnung erhalten. Es sollte daher auch hier durch einen Fachmann Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Auch ein Antrag beim Finanzamt über eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen oder eine Stundung von Zahlungen ist in Erwägung zu ziehen.

Es laufen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten, denn es besteht die Gefahr, dass auch etwas unterschlagen worden sein könnte. Möglicherweise findet die Staatsanwaltschaft noch Gelder, die in irgendwelchen Kanälen versickert sind, so dass doch noch etwas an die Geschädigten zurückfliest.

Darüber hinaus bestehen möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber Dritte, wie die AvP Service AG, die bisher von der Insolvenz nicht betroffen ist.


Was können Sie als Betroffener unternehmen?

Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu steht.

Nach Sichtung Ihrer Unterlagen werden wir auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Daten eine Handlungsempfehlung für Sie im Rahmen einer Ersteinschätzung übersenden.

Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen gerne an, diese um Deckungszusage zu ersuchen. Bitte teilen Sie dies im Rhamen Ihrer Anfrage mit.


Unser Service der Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos!

Gegen wen bestehen Ansprüche?

Möglicherweise bestehen Ansprüche gegenüber der AvP Service AG, einer Tochtergesellschaft der AvP Deutschland GmbH. Darüber hinaus kommen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Jochen Brocher in Betracht, wenn er zu spät einen Insolvenzantrag stellte und die Firma schon länger überschuldet war. Wir empfehlen auch eine Prüfung gegenüber der Aufsichtsbehörde BaFin, denn bisher noch unklar, ob sie nicht zu lange mit dem Schritt des Sonderbeauftragten gewartet hat.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Generell besteht hierzu die Möglichkeit. Allerdings bedarf aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Rechtsschutzbedingungen dies einer genauen Überprüfung im Einzelfall. Gerne übernehmen wir für Sie jedoch kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ist der Service kostenfrei? Ab wann entstehen für mich Kosten?

Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Kosten entstehen Ihnen immer erst, wenn Sie unsere Kanzlei schriftlich mit der weiteren Geltendmachung beauftragt haben, Ihre Rechte gegen die Beteiligten für Sie wahrzunehmen. Sie erhalten von uns vorab eine Kosteneinschätzung zur finalen Entscheidung der Beauftragung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie kostenfrei.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.