Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Fragen des Steuerrechts:

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Körperschaftsteuerrecht
  • Umwandlungsteuerrecht
  • Steuergestaltung- und Steuerbelastungsvergleich
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Buchführung und Bilanzrecht
  • Erbschaftssteuerrecht

Weiter beraten wir Sie ebenfalls im Steuerstrafrecht

Ihr Einspruch wurde vom Finanzamt abgewiesen? Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte klagen für Sie bei jedem Finanzgericht bundesweit

Sie haben bereits selbst ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt durchgeführt und das Finanzamt hat Ihren Einspruch ohne Erfolg abgewiesen?

Dann wehren Sie sich und beauftragen Sie uns mit der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens. Wir werden für Sie bundesweit vor jedem Finanzgericht tätig.

Denn hat das Finanzamt Ihren Einspruch zurückgewiesen, bleibt Ihnen als Rechtsmittel nur noch die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht innerhalb einer Frist von einem Monat. Dabei müssen bestimmte Formvorschriften gewahrt und die Klage auch begründet werden.

Darüber hinaus erhalten wir im Rahmen der finanzgerichtlichen Auseinandersetzung Einblick in die amtliche Akte des Finanzamtes.

Aufgrund der ständig steigenden Komplexität des deutschen Steuerrechts führen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte die Klage für Sie, welche sich ständig mit Spezialthemen des Steuerrechts beschäftigen und fortbilden.
Eine Beauftragung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmern erfolgen.


Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein, so ist die Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens meistens von Ihrem Versicherungsschutz mitumfasst, während die Kosten für ein Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt (Einspruchsverfahren) meistens nicht abgedeckt sind.
Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte prüfen auf Grundlage Ihres individuellen Falles, ob ein Vorgehen im Klageverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Gebühren für ein Klageverfahren. Unsere Anwälte prüfen für Sie die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung und schreiben die Versicherung dann in einem kostenlosen Erstanschreiben an.
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so erhalten Sie von uns vorab eine kostenlose Berechnung der voraussichtlichen Kosten im Klageverfahren, damit Sie das Kostenrisiko in Ihrer Entscheidung abwiegen können.