Das Steuerrecht ist grundsätzlich sehr komplex und kann sowohl bei Privatpersonen als auch bei juristischen Personen zu Fragen und Bedenken führen. Besonders die Anpassungen und Neuerungen der Gesetzestexte führt bei vielen zu Stress und Überforderungen. In solchen Angelegenheiten ist eine kompetente juristische Beratung von Bedeutung.

Neben Einkommensteuerrecht unterstützen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte auch in anderen steuerrechtlichen Angelegenheiten wie Erbschaftsrecht und Umsatzsteuerrecht.

Unsere Experten unterstützen Sie von Anfang an und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Als Rechtsanwälte für Steuerrecht in Nürnberg, Berlin und Frankfurt am Main übernehmen wir gerne Ihre Rechtsvertretung.


Weiter beraten wir Sie ebenfalls im Steuerstrafrecht

Ihr Einspruch wurde vom Finanzamt abgewiesen? Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte klagen für Sie bei jedem Finanzgericht bundesweit.

Sie haben bereits selbst ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt durchgeführt und das Finanzamt hat Ihren Einspruch ohne Erfolg abgewiesen?

Dann wehren Sie sich und beauftragen Sie uns mit der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens. Wir werden für Sie bundesweit vor jedem Finanzgericht tätig.

Hat das Finanzamt Ihren Einspruch zurückgewiesen, bleibt Ihnen als Rechtsmittel nur noch die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht innerhalb einer Frist von einem Monat. Dabei müssen bestimmte Formvorschriften gewahrt und die Klage auch begründet werden. Wir setzen uns für Sie ein und vertreten Ihre Interessen.

Darüber hinaus erhalten wir im Rahmen der finanzgerichtlichen Auseinandersetzung Einblick in die amtliche Akte des Finanzamtes.

Aufgrund der ständig steigenden Komplexität des deutschen Steuerrechts führen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte die Klage für Sie, welche sich ständig mit Spezialthemen des Steuerrechts beschäftigen und fortbilden.
Eine Beauftragung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmern erfolgen.

Betriebsprüfung

Als Unternehmen sind Sie nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern tragen die Verantwortung für Ihre Angestellten. Zudem müssen Sie besonders darauf achten, dass die Bücher korrekt geführt werden und die Steuererklärungen korrekt sind. Ein Verdacht darauf, dass eine steuerstrafrechtliche Angelegenheit vorliegt, wird in der Regel durch eine Betriebsprüfung kontrolliert. Betriebsprüfungen können allerdings auch ohne Verdacht geplant werden. Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an, stehen wir gerne bei Ihnen an der Seite und helfen Ihnen. Wir beraten Sie gerne!

Steuerstrafverfahren

Als Anwälte und Fachanwälte für Steuerrecht haben wir bereits zahlreiche Mandanten bei Ihren Steuerstrafverfahren begleitet.

Meist werden Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil ein Verdacht auf eine Steuerstraftat vorliegt. Der anwaltliche Rat und die Unterstützung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten sind dabei besonders wichtig. Wie Sie kooperieren müssen und wann beispielsweise eine Selbstanzeige hilfreich sein kann, können wir gerne in Ihrem individellen Fall besprechen. Wir helfen Ihnen bei einem Steuerstrafverfahren und unterstützen Sie gerne.


Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein, so ist die Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens meistens von Ihrem Versicherungsschutz mitumfasst, während die Kosten für ein Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt (Einspruchsverfahren) meistens nicht abgedeckt sind.
Gerne stellen wir für Sie kostenlos eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte prüfen auf Grundlage Ihres individuellen Falles, ob ein Vorgehen im Klageverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Gebühren für ein Klageverfahren. Unsere Anwälte prüfen für Sie die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung und schreiben die Versicherung dann in einem kostenlosen Erstanschreiben an.
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, so erhalten Sie von uns vorab eine kostenlose Berechnung der voraussichtlichen Kosten im Klageverfahren, damit Sie das Kostenrisiko in Ihrer Entscheidung abwiegen können.


Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:

Betriebswirtschaftliche Beratung

Besonders kleine Betriebe haben Probleme damit, betriebswirtschaftliche Fragen zu klären und langfristig zu planen. Um den Betrieb effektiv weiterzuentwickeln, ist eine betriebswirtschaftliche Planung besonders wichtig. Durch unseren fachlichen Blick auf Ihr Unternehmen können wir Sie bei der Planung Ihres Unternehmens mit unserer Beratung unterstützen. Kommen Sie mit Ihren Fragen auf uns zu. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Buchführung und Bilanzierung

Vor allem Selbständige und kleine Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung, wenn sie dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen. Das operative Geschäft sollte dabei nicht vernachlässigt werden. Deswegen wird diese Pflicht meist verschoben, wenn man keine Buchhaltungsabteilung hat. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Buchführung und Bilanzierung und unterstützen Sie gerne durch unsere Expertise.

Einkommensteuerrecht

Als natürliche Person sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, Ihr Einkommen zu besteuern. Die Besteuerung des Gewinns und des Einkommens wird im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Sehen Sie sich dieses Gesetz näher an, so erkennen Sie die Komplexität dieses Rechtsgebiets. Bei Fragen und anderen Angelegenheiten im Einkommensteuerrecht beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie auch bei einem Einspruchsverfahren beim Finanzamt.

Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer betrifft viele Menschen früher oder später und ist in der Regel mit vielen Emotionen verbunden. Bereits zu Lebzeiten können Vorkehrungen getroffen werden, sodass spätere Streitigkeiten bestmöglich vermieden werden. Bei Fragen zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir vertreten Ihre Interessen.

Körperschaftsteuerrecht

Während die Einkommensteuer natürliche Personen betrifft, fällt die Körperschaftsteuer auf das Einkommen juristischer Personen an. Besonders Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften müssen sich mit dem Körperschaftsteuerrecht auseinandersetzen. Gerne bieten wir Ihnen unsere juristische Beratung in Sachen Körperschaftsteuer an und unterstützen Sie bei Ihren Angelegenheiten.

Steuergestaltung- und Steuerbelastungsvergleich

Steuerliche Angelegenheiten sind für viele lästig und anstrengend. Versuchen Sie eigenständig Ihre Steuerlast zu reduzieren und zu optimieren, so kann das schnell rechtlich gefährlich werden. Greifen Sie auf legale Steuergestaltung zurück und lassen Sie sich zunächst juristisch beraten. Wir helfen Ihnen bei einer legalen Steuergestaltung und Steuerbelastungsvergleich.

Umsatzsteuerrecht

Der Begriff der Umsatzsteuer beziehungsweise der Mehrwertsteuer ist Ihnen bekannt. Während Endverbraucher zwar grundsätzlich die Umsatzsteuer bezahlen, müssen Unternehmen diese abführen. Zudem müssen sich Unternehmen um eine Umsatzsteuererklärung kümmern und wissen, was beim Umsatzsteuerrecht zu beachten ist. Wir unterstützen Sie gerne und bieten Ihnen unseren rechtlichen Beistand an.

Umwandlungssteuerrecht

Entscheiden sich Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine dazu, eine Umwandlung durchzuführen, kommt das Umwandlungssteuergesetz zum Einsatz. Dieses Gesetz befasst sich mit den steuerlichen Folgen einer Umwandlung und Verschmelzung, aber auch Aufspaltungen und Vermögensübertragungen. Wir unterstützen Sie gerne bei rechtlichen Fragen und Angelegenheiten in Sachen Umwandlungssteuerrecht.