In der heutigen Zeit werden Technologien immer weiter vorangetrieben und auch in sämtlichen Bereichen des Lebens eingesetzt. Ein sehr wichtiges Thema ist der Datenschutz- und IT-Recht.

Schon bevor eine digitale Lösung auf dem Markt kommt, ist sicherzustellen, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit in jeden Fall gewährleistet ist.

Scheuen Sie sich nicht, rechtliche Beratung zu erfragen. Wir begleiten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Technologie.

Profitieren Sie von den Erfahrungen des ausgebildeten, zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten Rechtsanwalt Tobias Gußmann.


SCHUFA – Möglicher DSGVO Verstoß?

Möglicherweise haben Sie in den Medien mitbekommen, dass nun geprüft wird, ob die die SCHUFA gegen die DSGVO verstößt. Kommt es dabei zu einem Urteil, welches besagt, dass ein solcher Verstoß vorliegt, können viele Verbraucher davon betroffen sein. Betroffene können durch ein solches Urteil möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

Hintergrund ist, dass der sogenannte SCHUFA-Score automatisiert berechnet wird und nicht alleine zur Entscheidungsfindung verwendet werden sollte. Demnach sollte sich kein Kreditinstitut ausschließlich auf den SCHUFA-Score verlassen. Auch weitere Verstöße gegen die DSGVO stehen im Raum. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Facebook-Datenleck – Anspruch auf Schadensersatz?

In der Vergangenheit wurden bereits viele Bedenken bezüglich der Datensicherheit von sozialen Medien geäußert. Nun wurde auch ein Datenleck bei Facebook bekannt, bei dem zahlreiche Facebooknutzer betroffen sind. Liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, so können in vielen Fällen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei herauszufinden, ob Sie betroffen sind. Ist dies der Fall, setzen wir uns gerne für Sie ein und machen Ihre Schadensersatzansprüche geltend.


DSGVO-Verstoß beim Telefonanbieter O2

Die Datenschutz-Grundverordnung ist besonders für Verbraucher eine wichtige Verordnung zum Schutz der eignen sensiblen Daten. Selbstverständlich wollen Verbraucher demnach wissen, welche sensiblen Daten beispielsweise an Auskunfteien wie SCHUFA weitergegeben wird. In diesem Punkt hat der Telefonanbieter Telefónica (O2) einen gravierenden DSGVO-Verstoß begangen, der für Verbraucher zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Schadensersatzanspruch zu prüfen und geltend zu machen.


Datenleck bei Tesla

Personenbezogene Daten sind in jedem Fall von Unternehmen zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher von Unternehmen die Auskunft darüber erhalten, wenn ihre Daten nicht mehr sicher sind. In jüngster Zeit wurde das Tesla-Datenleck in den Medien mehrfach thematisiert. Sind Ihre Daten von einem solchen Datenleck betroffen, so können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Gerne können Sie uns kontaktieren, um Ihre Ansprüche zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.


Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:

Abmahnung

Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung kommen Bußgelder und Strafen auf Sie zu. Dabei kann es schnell auch zu Abmahnungen kommen und Unterlassungsansprüchen. Abmahnungen können unter anderen von Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinen ausgeteilt werden. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne und prüfen dabei die Ansprüche.

Bußgeld bei Verstößen

Verstoßen Sie gegen die Datenschutzgrundverordnung, so werden Strafen und Bußgelder angesetzt. Dabei ist das Bußgeld in der Regel nur ein Zusatz neben den Bei- oder Abhilfebefugnissen. Sie werden dabei meist dazu aufgefordert, den Verstoß zu beenden oder eine Anpassung vorzunehmen. Die Strafe dient unter anderen der Abschreckung und kann erhöht werden, wenn Sie sich beispielsweise weigern, mit der Aufsichtsbehörde zusammen zu arbeiten. Grundsätzlich kann das Bußgeld sehr hoch ausfallen und zu hohen finanziellen Belastungen führen.

Um hohe Bußgelder zu verhindern, unterstützen wir Sie gerne bereits vor dem Verstoß und klären Sie bezüglich möglicher Optionen auf. Sie erhalten von uns klare Optionen und Hilfestellungen.

Datenschutz

Durch die Vielseitigkeit der Technik ist das Thema Datenschutz von hoher Bedeutung. Während die Datenmassen erfasst werden sollen, ist es notwendig, gleichzeitig die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten. Besonders wichtig ist, dass dem Nutzer mitgeteilt wird, inwiefern die Daten verarbeitet werden. Wenn Sie den Datenschutz des Nutzers nicht beachten, kommen Strafen und Bußgelder auf Sie zu. Durch unsere juristische Beratung können Sie diese Konsequenzen verhindern. Erfahren Sie vorab, was Sie bezüglich des Datenschutzes beachten müssen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist dafür zuständig, die Unternehmungsleitung zu beraten und bezüglich der Gesetzesgrundlagen zu unterrichten. Zudem werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben überwacht und es werden Folgeabschätzungen nach der DSGVO mitgeteilt. Dabei stehen Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

Sie können dabei unsere Hilfe nutzen. Profitieren Sie von der Expertise des ausgebildeten, zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten Rechtsanwalt Tobias Gußmann.

Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung dient dazu, Nutzer zu informieren, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei ist insbesondere auf die Art, dem Zweck und Umfang der Datenverarbeitung hinzuweisen.

Wir können Sie gerne hinsichtlich der Pflichtangaben beraten. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Datenschutzerklärung.

Datenverarbeitung

Unternehmen verwenden gerne Nutzerdaten, um Ihr Angebot zu entwickeln. Dabei ist besonders wichtig, dass die Daten verarbeitet werden und dabei die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Die Datenverarbeitung dient dazu, Rohdaten in eine lesbare Form zu bringen. Dabei ist bei der Datenverarbeitung darauf zu achten, dass personenbezogene Daten sorgfältig behandelt werden.

Sollte Sie Fragen zur Datenverarbeitung haben, können wir Ihnen gerne dabei helfen. Wir erklären Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.

DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung trat 2018 in Kraft. Dabei sollen besonders personenbezogene Daten effektiv geschützt werden. Verstoßen Sie gegen diese Verordnungen, so kommen hohe Bußgelder auf Sie zu. Die Anforderungen sind demnach bei Unternehmen erhöht.

Wir können Sie dabei beraten, Bußgelder abzuwehren und die Datenschutzrichtlinien umzusetzen.

IT-Recht

Sämtliche Angelegenheiten bezüglich der Informations- und Datenverarbeitung werden vom Informationstechnologie-Recht abgedeckt. Besonders die Themen des Datenschutzes und der Datenschutzgrundverordnung ist dabei wichtig. Da dabei besonders das Thema Datensicherheit eine große Rolle spielt, beschäftigen wir uns intensiv mit dieser Frage. Durch die stetige Entwicklung der Technik wird das IT-Recht und Datenschutzrecht immer komplexer und kann zu vielen praktischen Fragen führen. Sie können auf unsere Hilfe unter anderen bei der Erstellung der Datenschutzerklärung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen.

Durch konsequente Ausrichtung unserer Kompetenzen auf wechselseitige Ergänzung bieten wir Ihnen neben dem klassischen Datensschutz- und IT-Recht, Beratung und Lösungen für spezifische unternehmerische Fragestellungen an.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.