Sie sind vom Facebook-Datenleck betroffen? – Jetzt Schadensersatzanspruch geltend machen!
Facebook sowie andere soziale Medien stehen seit der Gründung immer wieder in Kritik. In vielen Fällen auch berechtigt. Weltweit werden soziale Medien verwendet, um sowohl private als auch geschäftliche Informationen zu verbreiten. Dass Sie durch diese Verbreitung jedoch auch ganz andere Informationen preisgeben, wirkt meist eher wie eine Verschwörung und weniger als die Realität. Zuletzt überraschte der Facebook-Datenleck im April 2021 viele Nutzer.
In der Vergangenheit wurde es vermehrt unter Beweis gestellt, wie einfach es für Hacker sein kann, personenbezogene Daten wie Telefonnummern zu erhalten.
Erst im April 2021 wurde in den Medien von einem Facebook-Datenleck berichtet. Dieses massive Datenleck führte dazu, dass persönliche Daten der Nutzer auf einem Hackerforum verbreitet wurden. Weltweit waren mehr als 533 Millionen Menschen betroffen, deren persönliche Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen veröffentlicht wurden. Eine Sicherheitslücke soll der Grund dafür gewesen sein.
Wenn Sie von diesem Datenleck betroffen sind, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen! Schützen Sie sich vor der Verbreitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, wenn Ihre Daten durch ein solches Datenleck verbreitet werden. Sind Sie davon betroffen, können Sie hohe Schadensersatzansprüche bis zu 3.000 Euro geltend machen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch nur ein kleiner Grund, rechtliche Schritte zu gehen.
Die Verbreitung dieser personenbezogenen Daten kann in der Zukunft zu Schäden bei Betroffenen führen. Durch eine erfolgreiche Klage können Sie sich vor diesen Schäden schützen. So kann Facebook dazu aufgefordert werden, einen entstehenden finanziellen Schaden auszugleichen. Dies wurde bereits in einem solchen Fall vom Landgericht durch ein Urteil durchgesetzt.
Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen, so können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:
Welche Gefahren durch das Facebook-Datenleck sind zu erwarten?
Cyberkriminalität ist nicht nur ein Thema bestimmter Scy-Fi-Filme, sondern eine sehr ernstzunehmende Form der Kriminalität in der aktuellen Zeit. Persönliche Daten in den Händen der falschen Personen kann Sie sehr schädigen. Datenlecks in diesem Umfang öffnen Betrügern die Türen zu Ihren Daten. Nervige betrügerische Nachrichten sind dabei noch das kleinere Übel. Durch Ihre persönlichen Daten können diese Nachrichten allerdings erschreckend echt wirken, sodass Betrüger einfacher an weitere Datensätze gelangen. Teilweise geht es so weit, dass Datensätze aus Ihrem Bekanntenkreis abgefangen werden und auch diese in Gefahr geraten.
Worauf müssen Sie achten?
Es gibt sehr viele Methoden, wie Betrüger versuchen an Ihre Daten zu gelangen. Besitzen diese bereits Informationen, wird es für Betrüger einfacher denn je. Die Methoden werden ausgeklügelter.
Eine sehr bekannte Methode ist das Phishing. Haben Sie einmal eine E-Mail erhalten, in der Sie dazu aufgefordert wurden einen Link oder Dateien zu öffnen. Viele dieser E-Mails wirken bereits wie Spam-Mails, sodass Sie bei einigen Programmen bereits abgefischt werden. Durch persönliche Daten können diese E-Mails jedoch getarnt sein und nach echten E-Mails aussehen. Meist wird hier die Gefahr unterschätzt oder gar nicht wahrgenommen, da der Absender nach einem legitimen Unternehmen klingt, bei dem man eventuell schon einmal einen Newsletter erhalten hat. Sie sollten hier auf jeden Fall vorsichtig sein und keine Links oder Dateien öffnen.
Neben betrügerischen E-Mails werden unter anderen Textnachrichten verwendet, um auf Ihr Endgerät zu gelangen. Beim Smishing wird durch einen ebenfalls schädlichen Link eine Software installiert. Dadurch sollen Zugangsdaten gesammelt werden.
Selbst wenn diese Methoden bereits erschreckend sind, sollten Sie auch bei Anrufen aufpassen. Cyberkriminalität kann bis zu einem Identitätsdiebstahl führen und sollten nicht verharmlost werden.
Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?
Durch den Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie betroffen sind. Durch die DSGVO sollen Ihr personenbezogenen Daten geschützt werden, sodass diese nicht verbreitet werden. Verantwortliche des Datenlecks müssen Ihnen entsprechend Auskunft geben und Sie benachrichtigen, wenn Sie von einem Datenleck betroffen sind. Dies ist beim Facebook-Datenleck jedoch nicht geschehen. Facebook hätte nach Artikel 34 der DSGVO die Betroffenen umgehend benachrichtigen müssen. Da Facebook dieser Verpflichtung nicht nachgegangen ist, handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO, welche Schadensersatzansprüche begründen kann. Dies gilt, wenn Sie einen Schaden durch den Verstoß haben.
Wie können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen?
Wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Facebook muss Ihnen nach Artikel 15 DSGVO Auskunft diesbezüglich geben. Sie haben dann Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO, wenn Sie vom Datenleck betroffen sind. Zudem kann Ihnen Schadensersatz zustehen, wenn Facebook verspätet reagiert oder Ihnen keine Auskunft gibt. Steht Ihnen Schadenersatz zu, können Sie fordern, dass Ihr Schaden ersetzt wird. Hierfür sollten Sie sich Hilfe durch erfahrene Anwälte suchen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?
Pauschal lässt sich leider nicht sagen, wie hoch Ihr Schadensersatz sein würde. Je nach Einzelfall entscheidet sich die Höhe des Schadenersatzes. Facebook soll unter anderen dazu aufgefordert werden, mit den Daten sorgfältig umzugehen und ein solches Datenleck in Zukunft verhindern. Grundsätzlich ist der Artikel 82 DSGVO so ausgelegt, dass Verbraucher unterstützt werden. Gerne beraten wir Sie individuell.
Gibt es bereits verbraucherfreundliche Urteile zum Facebook-Datenleck?
Viele Verbraucher fragen sich, ob es sich lohnt bezüglich des Datenlecks rechtlich vorzugehen. Sie sollten wissen, dass die Datenschutz-Grundverordnung und die darin enthaltene Regelung zum Schadensersatzanspruch eher verbraucherfreundlich sind. Bereits 2022 wurde eine Schadensersatzzahlung durch das Landgericht Zwickau entschieden. Später folgten ähnliche Urteile.
Wie schützen Sie sich als Nutzer?
Zunächst sollten Sie Ihr Facebook-Passwort ändern. Sichere Passwörter sind das A und O in Sachen Datenschutz. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Zugänge geschützt sind. Sichere Passwörter beinhalten beispielsweise Zahlenkombinationen und Sonderzeichen. Zudem sollte das Passwort auch länger als acht Zeichen lang sein. Dabei sollten Sie auch darauf achten, dass Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum als Passwort eher unsicher ist.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist zum Schutz Ihrer Daten ein sehr wichtiger Aspekt. Es bietet Ihnen neben dem Passwort eine zusätzliche Sicherheit.
Da Ihnen Facebook laut Artikel 15 DSGVO Auskunft geben muss, ob Sie vom Datenleck betroffen sind, sollten Sie dieses Auskunftsrecht auch nutzen. Dadurch erfahren Sie, ob Ihre persönlichen Daten verbreitet wurden.
Unabhängig davon, ob Sie vom Datenleck betroffen sind, sollten Sie sich vor Phishing und Smishing schützen. Klicken Sie keine externen Links oder Dateien an, wenn Ihnen eine E-Mail oder Benachrichtigung suspekt vorkommt. Auch bei Anrufen, sollten Sie Acht geben und keine persönlichen Informationen preisgeben.
Worauf müssen Sie bei gerichtlichen Vorgehen achten?
Es ist zu empfehlen, dass Sie neben dem Geltend machen des Schadensersatzanspruchs auch einen Unterlassungsantrag und einen Feststellungsantrag stellen. Entstehen demnach in der Zukunft Schäden, so muss Facebook diese ebenfalls begleichen. Sie können sich durch den Unterlassungsantrag davor schützen, dass Ihre persönlichen Daten von Dritten verwendet werden. Selbstverständlich ist hierbei die Hilfe eines fachkundigen Anwalts sehr wichtig.
Gerne können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Tobias Gussmann
Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de
Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.
GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.
Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.