Es kann immer wieder zu Streitigkeiten im Baurecht kommen, unabhängig davon, ob Sie ein Haus umbauen oder komplett neu bauen. Neben Problemen mit Handwerkern können auch Konflikte mit Architekten und anderen Dienstleistern entstehen. Eines der ersten Bedenken sind die finanziellen Schäden, doch bei einem Eigenheim sind Einbuße der Lebensqualität meistens gravierender.

In solchen Angelegenheiten ist eine kompetente juristische Beratung wichtig. Wir helfen Ihnen gerne bei sämtlichen Angelegenheiten in Sachen Baurecht. Dabei muss es nicht erst zu einer Streitigkeit kommen. Bereits im Vorfeld können wir Sie durch unsere Expertise beim Abschluss von Verträgen unterstützen. Dabei liegt es uns am Herzen, Ihre Interessen zu vertreten und Probleme zu vermeiden.

Für jedes Bauvorhaben sind rechtssichere Verträge, Genehmigungen und das Einhalten und Prüfen von baurechtlichen Vorschriften die Grundvoraussetzung. Wir begleiten sie auch gerne während der Umsetzung Ihres Bauprojekts. Dabei stellen wir sicher, dass es bei auftretenden Baumängeln nicht zu langwierigen Prozessen kommt.

Wir beraten Sie sowohl im privaten Baurecht als auch im Architektenrecht und Immobilienrecht. Dabei vertreten wir selbstverständlich Handwerksbetriebe, Architekten sowie mittelständische Bauunternehmen und private Bauherren. Bei der Durchsetzung von Werklohn- und Architektenhonorarforderungen vertreten wir gerne Bauunternehmer und Architekten. Zudem übernehmen wir die Abwehr von Mängelgewährleistung- und Haftpflichtprozessen.

Unsere Experten unterstützen Sie von Beginn an und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Dabei versuchen wir in erster Linie gerichtliche Verfahren zu vermeiden, da diese langwierig und kostspielig werden können. Bei einer rechtzeitigen außergerichtlichen Streitbeilegung in Bau- und Immobilienangelegenheiten lassen sich teure Rechtsstreitigkeiten verhindern. Nur bei baurechtlichen Vorkenntnissen ist heutzutage eine erfolgreiche Bauabwicklung gewährleistet.  Dabei finden wir auch außergerichtliche Lösungen durch Moderation des Streitschlichters und Mediatoren.

Wir übernehmen als Rechtsanwälte für Baurecht in Berlin, Nürnberg und Frankfurt am Main Ihre kompetente Rechtsvertretung.

Dabei ist die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet Ihres juristischen Vertreters bei Rechtsstreitigkeiten unverzichtbar, da es im Baurecht viele Besonderheiten gibt. Durch die Arbeit als Anwälte im Rechtsgebiet Baurecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Lösung baurechtlicher Problemstellungen und unterstützen Sie in unserer Kanzlei in Berlin, Frankfurt am Main und Nürnberg kompetent in allen Bereichen des Baurechts.


Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:

Absicherung Ihres Bauvorhabens

Haben Sie ein Bauvorhaben, so sollten Sie dieses juristisch vorbereitet angehen. Viele rechtliche Aspekte müssen dabei beachtet werden, sodass es später nicht zu gravierenden Streitigkeiten und anderen Hindernissen kommt.

Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie im gesamten Bauprozess und beantworten Ihre Fragen diesbezüglich gerne. Wir beraten Sie hinsichtlich der passenden Vertragsform Ihres Bauvorhabens und sichern Ihr Bauvorhaben rechtlich ab.

Anlagenbau – Handelskauf – Wartungsverträge

Anlagenbau kann ein komplexes Projekt darstellen, bei dem viele langwierige Prozesse notwendig werden. Ausgehend vom Konzept bis zur letztendlichen Inbetriebnahme begleiten wir Sie gerne mit unserem juristischen Fachwissen. Unser Fachwissen im Bereich baubetrieblichen und baurechtlich optimierten Anti-Claim-Management hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Neben dem Anlagenbau unterstützen wir Sie ebenfalls beim Handelskauf und bei der Erstellung von Wartungsverträgen. Unsere Rechtsanwälte erkennen dabei die Einzelheiten und rechtlichen Risiken. Dabei erhalten Sie praxisbezogene Unterstützung in jedem Schritt Ihres Projekts.

Architektenhaftpflicht

Durch Haftpflichtversicherungen sollen besondere Haftungsrisiken der Architekten abgedeckt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Versicherung in jedem Fall zum Einsatz kommt.

Unsere Rechtsanwälte können Ihnen bei Problemen mit der Haftpflichtversicherung helfen. Wir kennen uns mit dem Konfliktpotenzial aus und beraten Sie gerne.

Architektenhonorar

Diskussionen über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die Kostenberechnungen sowie Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen sind bei Architektenhonoraren keine Seltenheit. Dabei wird in vielen Fällen die Rechtmäßigkeit angezweifelt. Das Problematische daran ist, dass die Leistung bereits erbracht wurde. Ihnen steht jedoch trotzdem ein Architektenhonorar zu.

Um diese durchzusetzen, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie kompetent, wenn die ordnungsgemäße Kostenaufstellung angezweifelt wird. Unsere Kanzlei hat sich unter anderen auf die Vorgaben der HOAI spezialisiert, sodass wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen helfen können.

Architektenrecht

Besteht die Frage, wer Kostenänderungen und Planungsfehler übernehmen muss, können wir Ihnen behilflich sein. Die Kostenfrage bei notwendigen Nachträgen und Bauänderungen sowie Umplanungsleistungen ist meist nicht alleine zu klären. Architektenrecht findet dann seine Anwendung, wenn Parteien sich bezüglich der Ansprüche, die aus einem Architektenvertrag bestehen, nicht einig sind. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Sie ein und helfen Ihnen bei der Problemstellung in Sachen Immobilienrecht, Ingenieursrecht und Vertragsrecht.

Architektenvertrag

Architektenverträge stellen rechtsverbindliche Vereinbarungen dar, die zwischen einem Architekten und einem Bauherrn geschlossen werden. Es wird festgehalten, dass eine vergütungspflichtige Architektenleistung erbracht wird. Dabei kann es zu einigen Streitigkeiten kommen, die juristischen Beistand erfordern. Bei der Erstellung sowie bei der Prüfung eines solchen Architektenvertrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist bei Bauvorhaben ein Muss. Bevor Sie allerdings eine Baugenehmigung einreichen, sollten Sie wissen, was zu Problemen führen kann. Fragen, ob Ihre Bautätigkeit oder Idee realisierbar ist, können schon beim Einreichen bei der Baugenehmigungsbehörde aufkommen.

Sie können bereits vorab einigen Stress vermeiden, indem Sie einen kompetenten Anwalt für Baurecht damit beauftragen, Sie bezüglich möglicher Stolperfallen aufzuklären. Sie können auf unsere rechtliche Unterstützung bei einem Umbau, Innenausbau und Bauvorhaben im Außenbereich zählen.

Baugemeinschaften – Bauherrengemeinschaft

Der Zusammenschluss von Bauinteressierten ist im Baurecht keine Seltenheit. Dabei werden die Bauherrenrisiken von der Baugemeinschaft getragen und alle Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Projektplanung. Dabei ist besonders die Transparenz der Kosten und der Verträge für alle Mitglieder entscheidend.

Unsere Erfahrungen im Baurecht helfen Ihnen Ihre Interessen als Gemeinschaft umzusetzen. Wir begleiten Sie gerne bei der Konzipierung und Umsetzung Ihres Bauprojekts. 

Baumängel

Baumängel sind der Albtraum jedes Bauherren, gleichzeitig kommen sie sehr häufig vor. Es können Mängel bei der Bauwerksleistung, aber auch bei einer mangelhaften Arbeit der Nachunternehmen entstehen. Teilweise können Mängelbeseitigungen bereits vor der Abnahme durchgesetzt werden. Nach der Abnahme können lediglich neue Mängel kritisiert werden.

Nicht nur Bauherren, sondern auch Bauunternehmer sollten sich juristische Hilfe bei Baumängeln suchen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie bezüglich Ihrer Chancen. Ihre Interessen sind uns sehr wichtig.

Bauordnungsrecht

Während ein Bauherr seine Wünsche erfüllen möchte, gibt die Baubehörde bestimmte Vorgaben vor. Dabei ist das Bauordnungsrecht das Regelwerk dieser beiden Seiten. Sie sollten dieses Bauordnungsrecht nicht mit dem Bauplanungsrecht verwechseln. Durch das Bauordnungsrecht soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Bauvorhabens gewährleistet. Dabei wird festgehalten, was zulässig ist.

Wir überprüfen für Sie, welche rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden können.

Bauplanungsrecht

Der erste Schritt beim Bauen ist, ein leerstehendes Grundstück zu besitzen und das Kapital für die Bebauung zu haben. Doch das ist noch nicht genug. Ein Teil des öffentlichen Baurechts ist das Bauplanungsrecht. Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden. Ob es bebaut werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, werden im Bauplanungsrecht geregelt. Auch die Limitierungen werden festgelegt.

Die Vorgaben des Bauplanungsrechts sind nicht nur für private Investoren zu beachten, sondern müssen auch beim Ausbau von Kommunen befolgt werden. Die Bedingungen der Bauleitpläne müssen eingehalten werden. Der Flächenbedarf nimmt durch die steigenden Einwohnerzahlen zu. Kommunen müssen Bebauungsmöglichkeiten durch die Analyse der Bauleitplanung entwickeln. Aus diesem Grund sind die Vorgaben des Bauplanungsrechts wichtig. Aspekte wie der Umweltschutz und Nachhaltigkeit spielen dabei eine besondere Rolle und müssen in der Analyse berücksichtigt werden.

Wie sie merken, ist das Bauplanungsrecht sehr komplex. Wir helfen Ihnen mit unseren Erfahrungen und Fachwissen und beraten Sie gerne.

Baurecht

Von jeher ist es eine attraktive Vorstellung, eine eigene Immobilie zu besitzen und auch nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Realisieren Sie diesen Traum, so können Probleme unter anderen mit Architekten, Bauträgern und Handwerkern aufkommen. Treten Mängel auf, stellt sich die Frage, wer dafür Verantwortung übernimmt und diese Mängel beseitigt. Baurecht spielt dabei eine wichtige Rolle, da es die Rechtsbeziehungen dieser Personen beschreibt.

Mit unserem Fachwissen im Baurecht unterstützen wir private Bauherren, Handwerker und Unternehmen und setzen auch Zahlungsansprüche durch. Wir sind dabei der richtige Partner an Ihrer Seite.

Bauträgerrecht, VOB/B

Grundsätzlich sind nach § 13 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen. Bei einem Abschluss des Bauvertrags gilt allerdings nicht automatisch VOB. Vertraglich muss dies ausdrücklich vereinbart sein.

Rechtsfragen können sowohl am Bau als auch während des Baus aufkommen. Wir beraten Sie gerne bezüglich dieser Probleme. Unsere Beratung geht über VOB hinaus. Sie können auf unsere Unterstützung bezüglich BGB und Themen wie Mängelanzeige, Abnahme und Risiken sowie Kündigung zählen.

Bauvertragsrecht

Das Baurecht ist sehr komplex. Eine gewisse Übersichtlichkeit und Verständlichkeit soll durch das neue Bauvertragsrecht (seit 2018) geschaffen werden. Trotz dieser Bemühungen weißt ein Großteil dieser Bauverträge Lücken auf. Sie orientieren sich an alte Regelungen und bergen Risiken für Bauherren.

Es ist sinnvoll, Ihren Bauvertrag von Experten juristisch prüfen zu lassen. Wir erkennen schnell die fehlenden Absicherungen und zweifelhafte Aspekte eines Bauvertrags und schützen Sie dabei vor Kostenfallen. Von der Gestaltung der Vertragsverhältnisse bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen zur Seite.

Haftung Architekt und Bauleiter

Bei Bauprojekten können Mängel und andere Probleme aufkommen. Mögliche finanzielle Schäden können dabei einen erheblichen Umfang haben. Dabei kann ein Architekt beispielsweise lediglich bezüglich des eigenen Mangels haftbar gemacht werden. Bauleiter haften, wenn Sie auf Anweisung des Auftraggebers handeln.

In sämtlichen Angelegenheiten bezüglich der Haftung von Architekten und Bauleitern stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ebenso komplex wie das Baurecht. Dabei ist vor allem auch die finanzielle Bedeutung nicht unerheblich. Wir konzentrieren uns überwiegend auf rechtliche Probleme und der Vertragsgestaltung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen bei Wohnungseigentum und Immobilien. Auch die Abwehr von Ansprühen in diesem Bereich findet besondere Bedeutung in unserer Fachanwaltskanzlei.

Bei der Prüfung von Kaufverträgen für sowohl Neubauten und Bestandsbauten achten wir insbesondere auf vermeidbare Schwachstellen. Wir helfen sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Rückgängigmachung von Kaufverträgen.

Nachtragsmanagement

Weicht die Bauleistung vom Bausoll während der Bauausführung ab, so entstehen Nachträge. Diese werden als Nachforderungen und Vergütungsanpassungen abgeleitet. Diese Nachträge müssen erfasst, aufbereitet, kalkuliert sowie eingereicht werden. Des Weiteren sind Prüfungen und Bewertungen notwendig. Diese Aufgaben sind sehr komplex und werden im Nachtragsmanagement zusammengefasst.

Wir unterstützen Sie bei dieser komplexen Aufgabe mit unserem Fachwissen und unserer Kompetenz. 

Projektmanagement

Ein Bauprojekt ist in der Regel sehr umfangreich und benötigt gründliche Dokumentationen und vor allem Planungen. Jeder Aspekt des Projekts sollte effizient gestaltet sein, da die finanzielle Tragweite erheblich ist. Wir begleiten gerne Ihr Projekt von der Konzeptionierung bis hin zur letztendlichen Inbetriebnahme. Bei rechtlichen Fragen unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungen und Fachwissen. Wir helfen Ihnen dabei im Projektmanagement, damit Sie Ihr Bauprojekt erfolgreich verwirklichen können.

Prüfung der Vergabe und des Baurechtsvertrags

Im Baurecht können viele scheinbar unerhebliche Aspekte besonders viele Streitigkeiten verursachen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Baurechtsvertrag und die Vergabe zuvor gründlich zu prüfen und juristisch korrekt zu erstellen.

Wir prüfen gerne sowohl die Vergabe als auch den Baurechtsvertrag und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Schadensersatz

Ein Bauvorhaben ist oft mit viel Engagement verbunden. Dabei können unerwünschte Baumängel nach der Fertigstellung und während des Bauprozesses auftreten. Es stehen dabei rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, die Ihnen aufgrund eines VOB/B-Vertrags oder BGB-Vertrags ermöglicht werden. Unsere weitreichenden Erfahrungen hilft Ihnen dabei, diese rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen.

Wir überprüfen zunächst, welche Vorgehensweise erfolgversprechend ist und welche dazu führt, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Handlungsoptionen werden von uns ausführlich analysiert und sie erhalten eine begründete Einschätzung dieser Optionen. Neben der Rückforderung von Kostenvorschüssen über Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten bis zur Klageerhebung reichen Ihre Handlungsoptionen. Ob Sie Erfolg bei der Schadensersatzforderung haben, hängt mit der Wahl des Rechtsinstruments zusammen.

Sollte jemand gegen Sie Schadensersatzansprüche erhoben haben, werden wir dies gerne prüfen. Gegebenenfalls legen wir auch rechtliche Mittel ein.

Verbraucherbauvertrag

Wird ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes Bauwerk umfangreich umgebaut, so wird in der Regel ein Verbraucherbauvertrag zwischen einem Bauunternehmen und dem Verbraucher geschlossen. Darin wird die Vereinbarung geschlossen, welche die Verpflichtung dieser Errichtung oder dieses Umbaus begründet. Dieser Verbraucherbauvertrag ist mit dem §650i BGB verbunden, der sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer in der Baubranche nicht unbekannt ist.

Die 14-Tage Widerrufsfrist, bei der keine Gründe angegeben werden müssen, ist dabei ein wichtiges Merkmal dieses Vertrags. Ebenfalls wichtig ist die detaillierte Baubeschreibung, die das beauftragte Bauunternehmen angeben muss und zusätzlich sind auch die Abschlagszahlungen auf 90 Prozent der Gesamtsumme zu begrenzen. Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Verpflichtung, die das Bauunternehmen gegenüber dem Verbraucher hat, relevante Dokumente bereitzustellen, wenn diese gegenüber den Behörden beziehungsweise Banken vorgelegt werden müssen.

Vor allem bei großen Bauprojekten kann der Verbraucherbauvertrag komplex werden. Dabei ist es insbesondere in diesen Fällen wichtig, dass die Projektschritte keine rechtlichen Fehler beinhalten.

Wir betreuen gerne sämtliche Bauprojekte und geben durch unsere praxisnahen Erfahrungen hilfreichen Input. Dabei übernehmen wir gerne die juristische Überprüfung von bestehenden Verbraucherbauverträgen sowie die Erstellung dieser Verträge.

VOB Teil A, Teil B und Teil C

Während sich VOB A mit den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen beschäftigt, werden im Teil B die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Im Teil C werden die technischen Vertragsbedingungen dieser Leistungen erläutert.

Allgemein werden hier die Bestimmungen und Vertragsbedingungen festgelegt, die bei der Vergabe von Bauaufträgen und bei der Ausführung dieser Leistungen wichtig sind.

Herr Rechtsanwalt Tobias Gußmann ist seit Jahren Dozent im Bereich Baurecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf VOB Teil B. Seine Kenntnisse in diesem Bereich bieten Ihnen umfangreiche Unterstützung bei der Vertretung Ihrer Interessen.

Werkvertragsrecht

Der Ursprung des Architektenrechts, aber auch des Baurechts liegt im Werkvertragsrecht des BGB. Wenn die VOB/B nicht geregelt wurde, tritt das Werkvertragsrecht ein. Dabei kommen oft Streitigkeiten auf, da meist nicht ersichtlich ist, wie und ob zwischen den Parteien die Vorschriften der VOB/B geregelt sind. Es ist zwingend, dass ein kompetenter Rechtsanwalt prüft, inwieweit werkvertragliche Leistungen zustande gekommen sind. Dabei ist die Prüfung der Rechtsgrundlage auch hinsichtlich der Abnahme, des Schadensersatzes und der Mängelbeseitigung notwendig.

Wir vertreten diesbezüglich neben Bauträgern und Bauherren auch Nachunternehmer, Handwerker sowie Architekten, Auftragnehmer, Besteller und Auftraggeber. Sie erhalten dabei juristische Unterstützung, wobei wir immer auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Durch konsequente Ausrichtung unserer Kompetenzen auf wechselseitige Ergänzung bieten wir Ihnen neben dem klassischen Baurecht Beratung und Lösungen für spezifische unternehmerische Fragestellungen.

Profitieren Sie durch jahrelange Dozentätigkeiten von Herrn Rechtsanwalt Tobias Gussmann im Bereich des Baurechts sowie durch baubetrieblich und baurechtlich optimiertes Anti-Claim-Management.

Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. (Rechtsanwalt Tobias Gussmann)


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.