In der Zeit der Bankenkrise wird immer deutlicher, wie wichtig ein reibungsloser Zahlungsverkehr ist und gleichzeitig wie sensibel dieser Bereich sein kann. Wenn Sie sich ein Vermögen hart aufgebaut haben, sollte das nicht durch eine fehlerhafte Beratung bei der Geldanlage gefährdet oder vernichtet werden.
In vielen Fällen kann der Schaden abgewendet oder verringert werden. Dafür benötigt es immer mehr qualifizierte Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir haben uns auf Bankrecht spezialisiert und bieten Ihnen dadurch eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen.
Sämtliche Bankgeschäfte werden beim Bankrecht behandelt, sodass Fragen zum Rechtsverkehr mit Banken abgedeckt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um die Beziehung zwischen einer Bank und dem Bankkunden.
Aufgrund der Komplexität und Vielseitigkeit beraten wir Sie gerne auch „verdeckt“. Dabei treten wir als juristische Berater nicht direkt gegenüber Ihrer Bank auf, um die sensible Beziehung zu bewahren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Durchsetzungen Ihrer Rechte und Ansprüche stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Berater zur Verfügung.
Beim Kapitalmarktrecht werden rechtliche Angelegenheiten bezüglich der Finanzmärkte geklärt. Sollten Sie mit Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen oder Pfandbriefen etc. handeln, so fallen diese rechtlichen Angelegenheiten in das Kapitalmarktrecht.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne umfangreich und vertreten Sie auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Wir von der GBK LEGAL Fachanwaltskanzlei bieten Ihnen unsere jahrelange Erfahrung an. Themen wie Bank, Geldanlage, Börse und Kredit stehen für uns im Mittelpunkt unserer Fachanwaltskanzlei.
Bei bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen beraten wir sowohl Privatleute als auch Unternehmen. Mit unseren erfahrenen Fachanwälten bieten wir Ihnen fachliche Expertise und eine kompetente juristische Beratung und Betreuung an.
Zudem kann unsere Kanzlei die Vermögensverwaltung übernehmen und vertritt sie gerne vor Kreditinstituten.
Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht werden nicht als Kavaliersdelikt behandelt, sondern stärker bestraft. Lassen Sie sich ausführlich beraten und kontaktieren Sie uns noch heute.
Kreditkündigung seitens der Bank prüfen lassen
Kündigt die Bank Ihren Immobilienkredit, kann das schwere Folgen haben. Zum einen müssen Sie mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Zum anderen kann Ihnen durch eine negative Schufa-Einträge die Möglichkeit weiterer Kredite erschwert werden. Nach der Kündigung des Kredits müssen Sie den zurückgeforderten Betrag zurückbezahlen. Wichtig ist allerdings, dass nur aus bestimmten Kündigungsgründen ein Kredit seitens der Bank außerordentlich gekündigt werden kann. Ist die Kündigung unwirksam, so läuft der Kredit weiter und ein Schufa-Eintrag kann gelöscht werden.
Wir prüfen gerne Ihre Kreditkündigung und stehen Ihnen rechtlich zur Seite.
Negativer SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihnen theoretisch einige Wege versperren. Zwar wird aktuell diskutiert, ob die SCHUFA gegen die DSGVO verstößt, doch schon jetzt können Sie handeln! Nicht selten sind SCHUFA-Einträge falsch oder veraltet . Bereits jetzt können Sie gegen diese falschen Einträge vorgehen und legal löschen lassen. Wir setzen uns für Sie ein, um bereits erledigte und falsche Einträge aus Ihrer SCHUFA zu entfernen.
Goldkauf als Geldanlage
Ihnen sind sicherlich einige Anlagemöglichkeiten bekannt. Im Internet finden Sie immer wieder neue vielversprechende und scheinbar sichere Anlagemöglichkeiten mit hohen Renditen. Sehr interessant wirkt dabei auch der Goldkauf. Leider handelt es sich hierbei des Öfteren um eine Betrugsmasche, die bei Betroffenen bereits zu hohen Vermögensverluste führte. Durch rechtliche Schritte können Sie gegebenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen und Ihr investiertes Vermögen zurückfordern. Gerne helfen wir Ihnen dabei, wenn Sie von dieser Betrugsmasche betroffen sind.
Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:
Aktienrecht
Das Aktienrecht ist sehr umfangreich, sodass rechtliche Beratung bei Themen wie der Gründung von Aktiengesellschaften benötigt werden. Dabei bieten wir unsere juristische Beratung für Unternehmen, Aufsichtsräte, Vorstände und Aktionäre an. Unsere Expertise reicht bis zu Insidergeschäften und meldepflichtigen Informationen.
Sie können auf unsere Hilfe zählen, wenn Sie als Aktionär Aktionärsklagen abwehren oder initiieren wollen. Wir helfen auch bei der Vorbereitung, Prüfung und Anfechtung von Hauptversammlungs-Beschlüssen.
Besondere Beratung ist auch bezüglich der Organhaftung bei Vorständen und dem Abschluss von D&O-Versicherungen möglich. Zudem unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Compliance-Management-Systemen.
Bei Haftungs- und Versicherungsfragen und bei präventiven Maßnahmen beraten wir Aufsichtsräte sehr gerne.
Aktionärsstreitigkeiten
Es kann zu einem Aktionärsstreit kommen, wenn Entscheidungen durch Aktionäre blockiert werden. Besonders bei Großaktionären, die dementsprechend Mitspracherechte besitzen, kann es zu Aktionärsstreitigkeiten kommen. In solchen Fällen wird eine rechtliche Intervention benötigt. Streitigkeiten können von uns begleitet werden. Wir werden Ihnen gerne Handlungsoptionen aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam an Strategien arbeiten, die erfolgversprechend sind. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Interessen zu wahren und eine Lösung für den Konflikt zu finden.
Eine mögliche Lösung, um den Konflikt zu beseitigen, wäre es, eine Vereinbarung mit Ihrem Gegenüber zu finden. Damit beide Parteien langfristig profitieren, können wir gerne an Kompromisslösungen arbeiten. Wir finden für jede individuelle Situation eine passende Lösung.
Unsere Expertise liegt insbesondere darin, Optionen zu analysieren und die beste Lösung zu wählen.
Außergerichtliche Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Banken
Die Beziehung zwischen Banken und privaten Kunden ist sehr sensibel. Wir wollen dabei in Ihrem Interesse ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Gerne vertreten wir Sie auch außergerichtlich und setzen uns für Ihre Rechte gegenüber Ihrer Bank ein.
Anlegerschutz
Als Anleger freut man sich über die Hilfe eines Anlegerberaters, Vermögensverwalters oder Finanzdienstleisters. In manchen Fällen wird allerdings nur mangelhaft mit dem anvertrauten Kapital umgegangen. Das kann zu hohen Verlusten privater Anleger führen. Im Jahr liegt der Schaden im zweistelligen Millionenbereich.
Es kommt vor, dass Anleger auch trotz Schutzmaßnahmen Ersparnisse verlieren. Professionelle und kompetente juristische Hilfe ist hierbei besonders wichtig, um Rechte gegen Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften und Banken durchzusetzen. Dadurch ermöglichen wir es Ihnen, Ihren Gegnern entgegentreten zu können.
BaFin
BaFin ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Aufgabe der BaFin ist die Gewährleistung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems. Sie haben eine Aufsichts-, Kontroll- und Anordnungsbefugnis und Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen. Es kann zu hohen Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen kommen, wenn gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Für Unternehmer ist vor allem relevant, dass die BaFin auch mit Erlaubnissen für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zusammenhängen.
Bankvertragsrecht
Bei jedem Vertrag sollten Sie prüfen, ob Ihre Interessen dabei beachtet werden. Die Intension ist es, Streitigkeiten und spätere Probleme schon vor Vertragsabschluss zu vermeiden. Im Bankvertragsrecht werden Probleme zwischen Bankkunden und Banken thematisiert. Wir beschäftigen uns dabei primär mit Darlehensverträgen, aber auch Streitigkeiten im Bezug auf Bankkonten und der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sollten schon vor dem Abschluss eines Bankvertrags auf die juristische Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts zählen. Die kostspieligen und zeitaufwendigen Konflikte mit der Bank nach dem Vertragsabschluss bezüglich Darlehensverträge, Grundschulden und Bürgschaften können dadurch vermieden werden. Wir prüfen für Sie alle Vertragsklauseln und auch im Nachgang bei Streitigkeiten sind wir für Sie da.
Verträge mit Banken sind unser Spezialgebiet. Dabei reicht unsere Expertise von ungenauen Formulierungen über unwirksame Klauseln bis hin zum Widerruf, Vorfälligkeitsentschädigungen und Haftungen aus der Grundschuld oder Bürgschaft. Wir vertreten Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sie können auf unsere kompetente Unterstützung zählen.
Beraterhaftung
In vielen Fällen freuen sich Kunden über eine kompetente Beratung Ihrer Bank. Vor allem bei Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds und Sparverträgen ist die Beratung sehr gefragt. Dabei müssen bei anleger- und anlageobjektgerechten Beratungen bestimmte Grundsätze befolgt werden. Jeder Kunde konnte eigene Erfahrungen sammeln, verfolgt individuelle Anlageziele und ist auch unterschiedlich risikobereit. Auf diese Aspekte muss der Berater eingehen und jeweils individuell berücksichtigen. Besonders wichtig ist dabei auch, dass Sie bezüglich der jeweiligen Risiken und Eigenschaften aufgeklärt werden. Zudem muss Ihr Berater sie bezüglich der ausstehenden Provisionen aufklären. Sollte das nicht beachtet worden sein, so ist die Beratung nicht korrekt durchgeführt worden.
Da die Beratung ein entscheidender Aspekt bei Kapitalanlagen darstellt, prüfen wir für Sie gerne, ob die Bankberatung korrekt ausgeführt wurde. Insbesondere sehen wir uns dabei die Aufklärung und die gesetzlichen Pflichten an. Gerne vertreten wir Sie dabei zunächst sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Damit Ihre Schadenersatzansprüche nicht verjähren, raten wir Ihnen vorab, so schnell wie möglich zu handeln, wenn sie davon ausgehen, dass Ihre Beratung nicht korrekt war.
Börsenrecht
Viele Anleger handeln mit Wertpapieren an der Börse mit dem Ziel, Profite zu erzielen. Dabei werden Risiken und Chancen vor allem auf Grundlage der Aufklärung im Wertpapierprospekt abgewogen. Fühlen Sie sich um Ihr Geld betrogen oder ungenügend aufgeklärt, so können wir Sie juristisch unterstützen. Der Herausgeber eines solchen Wertpapierprospekts haftet bei falschen und ungenügenden Angaben. Es können Schadensersatzansprüche im Rahmen der Prospekthaftung geltend gemacht werden. Auch bei einem Vorwurf gegen den Anlegerschutz stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Unsere Beratung reicht von der Aktienemission bis hin zu anderen börsenspezifischen Themen. Bei börsenrechtlichen Themen wie beim Vertrieb und dem Verfassen von Verkaufsprospekten können Sie auf unsere Beratung zählen. Dabei unterstützen wir Sie gerne auch bei Quartals- und Halbjahresberichten sowie bei Börsenmitteilungen und Bilanzmitteilungen.
Ermäßigungsanspruch bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
Bei einem Darlehen werden bestimmte Fristen und Zahlungsbedingungen vertraglich vereinbart. Das Darlehen muss bis zum Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden. Sollten Sie allerdings früher Ihr Darlehen zurückzahlen, so können Sie gegebenenfalls einen Ermäßigungsanspruch geltend machen.
Demnach soll durchgesetzt werden, dass Verbraucher auch früher Ihre Verbindlichkeiten begleichen können. Der Verbraucher hat demnach Recht auf eine Ermäßigung der Gesamtkosten, wobei jedoch nur die laufzeitabhängigen Kosten und Zinsen berücksichtigt werden.
Wir prüfen für Sie, ob ein Ermäßigungsanspruch besteht und vertreten Sie dabei gerne. Sollten Sie diesbezüglich eine Beratung wünschen, können Sie auf uns zukommen.
Forderungsanmeldung
Als Gläubiger ist es meistens sehr bedrückend, wenn Sie davon erfahren, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Für Sie bedeutet das, dass Sie schnell handeln müssen. Als Gläubiger ist die Anmeldung Ihrer Forderung entscheidend, da Sie dafür auch nur eine kurze Frist haben. Mit der Forderungsanmeldung melden Sie Ihre Forderungen zur Insolvenzmasse an. Während zum einen die Forderungsanmeldung schriftlich erfolgen muss, ist es zum anderen wichtig, dass sie im eröffneten Verfahren erfolgt. Da alle Forderungen erfasst werden müssen, kann die Forderungsanmeldung sehr aufwendig sein.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Forderungsanmeldung und unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen korrekt zu erfassen. Wir achten auf nötige Fristen und setzen uns für Ihre Forderungen gegenüber Unternehmen bestmöglich ein.
FTX
Im November 2022 meldete die Kryptobörse FTX Insolvenz an. Dem Gründer und CEO dieser Börse wird Veruntreuung und Kryptobetrug vorgeworfen. Es wird davon ausgegangen, dass Kunden sehr lange auf Ihre Gelder warten müssen und einige ihre Einlagen verlieren können.
Sollten Sie Anleger dieser Kryptobörse oder einer anderen betroffenen Börse sein, können Sie sich bei Fragen und juristischem Rat gerne an uns wenden.
Gründung einer AG
Grundsätzlich ist die Gründung eines Unternehmens meistens gut durchdacht und geplant. Bei einer Aktiengesellschaft sind viele verschiedene Schritte notwendig. Besonders wichtig sind dabei die gesetzlichen Grundlagen (AktG), die für viele Unternehmer viele Fragen aufwerfen und für Probleme sorgen. Komplexer wird es, wenn Aktien an der Börse gehandelt werden, da in diesem Fall weitere Gesetze (Wertpapierhandelsgesetz etc.) beachtet werden müssen.
Wir beraten Sie kompetent bezüglich der passenden Gesellschaftsform. Dabei stehen für uns Ihrer wirtschaftlichen Ziele und Optionen im Mittelpunkt. Sämtliche Aspekte im Bezug auf Steuern, Haftungen und Kapital werden bei der Entscheidungsfindung von uns einbezogen. Wir bieten Ihnen an, gemeinsam zusammenzuarbeiten und Ihre individuelle Lösung zu finden. Dabei stehen Ihre Interessen für uns im Mittelpunkt.
Immobilienfonds
Anleger müssen nicht immer eine einzelne Immobilie erwerben. Alternativ ist auch ein Immobilienfonds möglich. Zu unterscheiden sind offene und geschlossene Immobilienfonds.
Das Geld der Anleger wird bei offenen Immobilienfonds in Gewerbeimmobilien investiert. Sie investieren hierbei nicht nur in Immobilien, sondern auch Zinspapiere. Diese sollen dazu dienen, Anleger beim Verkauf der Anteile auszahlen zu können. Können nicht alle Ansprüche bedient werden, müssen einige Fonds schließen und abgewickelt werden. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne.
Haben Sie sich dazu entschieden, in einen geschlossenen Immobilienfonds zu investieren, so beteiligen Sie sich an bebaute und zu bebauende Grundstücke mit einer Immobilie. Die Kapitalanlage wird geschlossen, sobald das nötige Eigenkapital zusammen ist. Da Sie zum Miteigentümer des Objekts werden, müssen Sie auch Risiken zum Verlust und Gewinn tragen. Sollte ein geschlossener Immobilienfonds in Schieflage geraten, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, Ihre Verluste zu verringern.
Insolvenz
Die Insolvenz entsteht, wenn man zahlungsunfähig ist. Wird ein Insolvenzverfahren bei einem Schuldner oder Kunden eröffnet, so kann es dazu kommen, dass Ihre Forderungen beziehungsweise Ansprüche ausfallen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren. Dabei beraten wir neben Verbrauchern auch Firmeninhaber, Geschäftsführer und Gesellschafter.
Kontoführungsgebühr für Bausparer
Bereits 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass in der zweiten Phase des Bausparens keine Gebühren erlaubt sind. Ein Grund für diese Entscheidung war, dass für eine bloße Verwaltung von Bausparverträgen kein Geld bezahlt werden sollte, da die Kontoführung keine Hauptleistung des Bausparvertrags darstellt. Es soll sich um eine interne Angelegenheit der Bausparkassen handeln. Im November 2022 wurde zudem die Kontoführungsgebühr vom obersten Zivilgericht gekippt. Die Kosten der Verwaltungstätigkeit soll nach Aussagen des Bankensenats des BGH nicht auf Bausparer übertragen werden.
Da eine Klausel in den Bausparerbedingungen demnach unwirksam sein kann, besteht die Möglichkeit, dass Sie diese Gebühren zurückverlangen können. Dabei unterstützen wir Sie gerne und prüfen für Sie, ob Sie Ansprüche haben.
Kreditrecht
Hinsichtlich eines Kredits können einige rechtliche Verstöße vorliegen und andere Streitigkeiten entstehen. Dabei können sich bereits bei den Kreditverträgen Verstöße bemerkbar machen.
Sie können dagegen vorgehen, wenn die Banken beispielsweise überhöhte Kreditzinsen berechnet haben oder auch unzulässige Bearbeitungsgebühren angesetzt wurde. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann auch zu hoch berechnet werden, wenn es sich um eine höhere Kreditsumme handelt.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Kreditkündigung, Bau- und Unternehmensfinanzierung sowie Umfinanzierungen. Fragen zum Widerruf bei Kreditverträgen sowie die Kündigungsvoraussetzungen eines Darlehens und Ansprüche auf Vorfälligkeitsentschädigung der Banken werden von uns gerne geklärt.
Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht
Ein Kreditvertrag kann in vielen Fällen schnell komplex werden. Da die Bank auch Kreditsicherungen verlangen kann, sollten Sie rechtliche Unterstützung für sowohl die Erstellung eines Kreditvertrags als auch die Festlegung der Kreditsicherungen von einem kompetenten Rechtsanwalt erhalten.
Von uns erhalten sie ausführliche und kompetente Beratung, insbesondere in Sachen Vorfälligkeitsentschädigungen. Schon bei der Erstellung des Kreditvertrags können Sie durch unsere Hilfe zukünftige Probleme weitestgehend vermeiden.
Kreditgebühren
Der Bundesgerichtshof entschied, dass viele Gebühren nicht zulässig sind. So sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig bei sowohl Immobilienkrediten als auch bei Verbraucherkrediten. Zudem sind diese Gebühren bei Unternehmerkrediten ebenfalls nicht zu erheben.
Wir können für Sie prüfen, ob sie unzulässige Kreditgebühren bezahlt haben und können für Sie gegebenenfalls diese Gebühren zurückfordern. Sie sollten beachten, dass Ansprüche auf Rückzahlung verjähren. Da Umschuldungen und Nachfinanzierungen kompliziert sein können, beraten wir Sie gerne auch diesbezüglich.
Kreditsicherung
Eine Bank geht Risiken ein, wenn ein Kredit vergeben wird. Oft werden Kreditsicherheiten verlangt, um diese Risiken abzusichern. Typischerweise werden hier Bürgschaften, Grundschulden und Hypotheken eingesetzt. Diese Sicherungen werden dann verwertet, wenn ein Sicherungsfall eintritt.
Wir beraten Sie gerne bereits vor der Verwertung der Sicherungen, wenn die Bank dies zunächst androht. Dabei vertreten wir Sie gerne bei Verhandlungen mit der Bank. Sollte es zu einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme kommen, unterstützen wir Sie auch insbesondere bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Zudem beraten wir Sie, wenn Fragen zu Grundpfandrechten, Raumsicherungsverträge und Globalzessionen aufkommen.
Kreditwiderruf/Widerruf Darlehen
Bei jedem Vertragsschluss stellt sich die Fragen, ob Sie diesen widerrufen können. Ein Kreditwiderruf kann infrage kommen, wenn Probleme aufkommen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen zwischen Endkunden und Kreditinstitut wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss eingeräumt. Dabei bekommen Sie die Raten zurück, die Sie bereits gezahlt haben. Gleichzeitig geben Sie auch die erhaltenen Wirtschaftsgüter zurück. Demnach soll der Zustand vor dem Vertragsschluss wiederhergestellt werden.
Fehlerhafte Pflichtangaben wie über die Vorfälligkeitsentschädigung werden meist erst verspätet erkannt. Sie können in einem solchen Fall auch nach dem Ende des typischen Widerrufsrechts den Darlehensvertrag kündigen.
Damit Sie diesen Kreditwiderruf vermeiden können, sollten Sie sich die Unterstützung eines fähigen Rechtsanwalts suchen. Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht prüfen für Sie Ihren Vertrag auch vor der Vertragsunterzeichnung. Dabei sehen wir uns die Vertragspunkte genau an. Sie können auf unsere Unterstützung beim Kreditwiderruf zählen.
Kündigung von Sparverträgen
Bankinstitute versuchen langfristige Sparverträge mit günstigen Konditionen aufgrund der hohen Zinsbelastung zu kündigen. Eine Kündigung ist in vielen Fällen vor dem Ablauf der Laufzeit nicht zulässig. Ob die Kündigung zulässig ist, sollten Sie von einem Rechtsanwalt für Bankrecht prüfen lassen.
Wir können für Sie sowohl prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, als auch, ob die Zinsen richtig berechnet wurden. Zinsanpassungsklauseln werden angesehen, da diese auch unwirksam sind. Wir stehen Ihnen in jedem Schritt zur Seite. Dabei sind Ihre Interessen für uns im Fokus.
Prospekthaftung
Anleger gehen beim Handel mit Wertpapieren ein gewisses Risiko ein. Dabei ist das Wertpapierprospekt von Bedeutung, um Anlegern die Möglichkeit zu geben, eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können. Das Prospekt ist die Grundlage der Kapitalanlagegeschäfte. Demnach ist die Prospekthaftung eine Vertrauenshaftung. Es muss sichergestellt werden, dass das Prospekt vollständig und richtig über die Kapitalanlageprodukte informiert.
In Sachen Prospekthaftung stehen wir Ihnen mit unseren jahrelangen Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite.
Rückabwicklung von Beteiligungen bei fehlerhafter Anlageberatung
Bei sämtlichen Fonts und Beteiligungen können Streitigkeiten und Fehler beispielsweise in Verträgen aufkommen. Da bei diesen Entscheidungen über Beteiligungen die gegebenen Informationen wichtig sind, spielt auch die Beratung eine entscheidende Rolle. Haben Sie sich für eine Beteiligung aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entschieden, kann eine Rückabwicklung von Beteiligungen sinnvoll sein.
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und prüfen sowohl die Beteiligung als auch die Anlageberatung. Die Voraussetzungen der Rückabwicklung analysieren wir und gehen die Optionen und Schritte der Rückabwicklung gemeinsam durch.
Rückabwicklung Verbraucherdarlehensverträge
Bei der Finanzierung von Reparaturen aber auch von beispielsweise Autos werden Verbraucherdarlehen aufgenommen. Dabei können Fehler in den Verträgen zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Eine Rückabwicklung des Vertrags in solchen Fällen können sinnvoll sein. Bei der Prüfung von Rückabwicklungen sollten Sie sich die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts suchen. Weigern sich die Bank eine Rückabwicklung durchzuführen, wird die Prüfung des Darlehensvertrags wichtig.
Wir setzen uns gerne mit Ihrer Bank in Verbindung und prüfen Ihren Verbraucherdarlehensvertrag. Dabei werden wir die Voraussetzungen der Rückabwicklung analysieren und uns Ihre Ansprüche und die Ansprüche der Bank ansehen. Im Anschluss werden wir gemeinsam die möglichen Optionen und Schritte der Rückabwicklung durchgehen.
Schadensersatz
Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist das finanzielle Ausmaß meistens sehr hoch. Triffst du beispielsweise eine Investitionsentscheidung, weil du fehlerhaft beraten wurdest oder weil du falsche Kapitalmarktinformationen erhalten hast, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Bei der Frage, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, können wir Ihnen gerne behilflich sein. Dabei überprüfen wir Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei den nötigen Schritten.
Schiffsfonds
Wenn Sie Kapital investieren wollen, können sie es auch bei Schiffsbeteiligungen in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investieren. Da solche Investitionen mit Risiken verbunden sind, besteht die Möglichkeit eines totalen Verlusts, wenn solche Fonds insolvent gehen.
Sollten Sie sich fragen, inwieweit eine solche Beteiligung gerettet werden kann, können wir Ihnen bei der komplexen Thematik helfen. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche bestehen und analysieren Ihren Anlegervertrag und die zugrunde liegende Risikoaufklärung.
Schrottimmobilien
Ist Ihre Immobilie überbewertet und hat Baumängel, so handelt es sich um eine Schrottimmobilie. Es ist oft eine Immobilie, die in schlechter Lage ist und bei der die Mietzinserwartung eingeschränkt ist. Dabei werden beispielsweise Kapitalanlagen in Immobilien über dem Wert verkauft.
Sind Sie dabei Geschädigter, können Sie prüfen lassen, welche Ansprüche Sie haben und geltend machen können. Wir helfen Ihnen dabei! Neben der fehlerhaften Beratung kann auch ein Prospektfehler vorliegen, der eine Haftung begründet. Kann nachgewiesen werden, dass die Bank Mitwisser ist, kann der Kaufvertrag auch unwirksam werden. Wir helfen Ihnen dabei, finanzielle Probleme zu vermeiden und besprechen gerne, Ihre Möglichkeiten.
Vertragsverhandlungen
Sowohl bei einem Darlehen als auch bei Kreditsicherheiten und der Vermögensverwaltung ist die Vertragsgestaltung von Bedeutung. Das kann zu einer sehr komplexen Angelegenheit werden und Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt erforderlich machen. Zudem werden Verhandlungen benötigt, wenn Sie Kapitalanlagen kaufen oder vermitteln.
Wir werden für Sie bei Vertragsverhandlungen gerne tätig.
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei einem Darlehen sind bestimmte Fristen stets einzuhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu einer Fälligkeit Ihren Verpflichtungen nachgehen müssen. Zahlen Sie als Darlehensnehmer das Immobiliendarlehen beispielsweise früher zurück, so kann es dazu kommen, dass die Bank Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Das kann sehr schnell sehr teuer sein.
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zu reduzieren. Liegen Fehler im Kreditvertrag vor, so können wir versuchen, die geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Wir prüfen, ob Ihr Darlehensvertrag oder die Vorfälligkeitsentschädigung angreifbar ist.
Vorfälligkeitszinsen
Bei einem Kredit erhalten Sie Kapital für eine bestimmte Zeit und zahlen dafür während der Laufzeit feste Zinsen. Erstellen Sie einen Darlehensvertrag, so werden auch Vorfälligkeitszinsen beziehungsweise die Vorfälligkeitsentschädigung festgelegt. Begleichen Sie das Darlehen vorzeitig, so zahlen Sie nicht mehr die zuvor vereinbarten Zinsen über die gesamte Laufzeit. Aus diesem Grund werden die Vorfälligkeitszinsen vereinbart. Kreditinstitute können diese Zinsen falsch berechnet haben, weswegen es von Vorteil ist, sie überprüfen zu lassen.
Wir prüfen die Zinsen sowohl auf Richtigkeit als auch Angemessenheit. Gemeinsam sehen wir uns rechtliche Maßnahmen an. Ihre Interessen sind uns sehr wichtig.
Wertpapierhandelsgesetz
Der Wertpapierhandel wird im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Dabei soll der Anlegerschutz bewahrt werden, indem die Wertpapierdienstleistungsunternehmen kontrolliert werden. Rechtlich wird festgelegt, dass börsennotierte Unternehmen Veröffentlichungspflichten haben. Gleichzeitig werden auch die Pflichten der Aktionäre in diesem Gesetz geregelt. Demnach sind sämtliche Wertpapiergeschäfte Teil des Gesetzes (börslich und außerbörslich).
Wenn Sie Fragen zum Wertpapiergesetz haben, können Sie von unserer Kernkompetenz profitieren. Wir haben uns auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und bieten Ihnen konkrete Lösungen an.
Wertpapierrecht
Die Beratungen der Anlagekunden sind im Bezug zu Wertpapieren sehr wichtig. Demnach sind auch die Ansprüche sehr hoch. Bei der Beratung sind besonders die Ziele und die Risikobereitschaft der Anleger zu berücksichtigen. Eine Aufklärung bezüglich der Risiken ist von hoher Bedeutung. Dabei ist nicht immer davon auszugehen, dass der Berater dies böswillig macht. Oftmals sind auch die Bankberater nicht ausreichend informiert. In anderen Fällen spielen Beweggründe der Bank bei der Beratung eine Rolle. Erhält die Bank eine Provision, so muss ein Hinweis darauf gegeben werden.
Als Kunde können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie eine fehlerhafte Beratung erhalten haben. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei weiteren Schritten.
Wirecard AG
Nachdem 2020 die Wirecard AG insolvent ging, entstand ein finanzielles Problem bei vielen Anlegern. Aktionäre sollen grundsätzlich laut dem Landgericht München keinen Schadensersatz aus der Insolvenzmasse erhalten. Eine höchstrichterliche Entscheidung soll diesbezüglich kommen.
Wir prüfen für Sie, ob Sie aufgrund der Täuschung Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können.
Zinsanpassungsklausel
Eine neue Vorgabe der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist vor allem für jene interessant, die zwischen 1990 und 2010 einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben. Die Bank, die mit Ihnen einen solchen Vertrag geschlossen hat, muss Ihnen mitteilen, ob unwirksame Zinsanpassungsklauseln enthalten sind. Demnach muss Ihnen mitgeteilt werden, ob Sie einen Zinssatz erhalten haben, der Ihnen nicht zusteht. Durch diese neuen Vorgaben muss Ihnen eine Zinsnachberechnung angeboten werden. Damit sollen die entgangenen Zinsen kompensiert werden.
Sollten sich Banken weigern, diese neuen Vorgaben zu beachten, können wir Ihnen gerne mit unserer juristischen Beratung helfen. Wir überprüfen dabei gemeinsam, ob Sie auf Basis einer unzulässigen Zinsanpassungsklausel Anspruch auf eine Zinsnachberechnung haben. Diese Überprüfung kann sich für Sie lohnen.
Durch konsequente Ausrichtung unserer Kompetenzen auf wechselseitige Ergänzung bieten wir Ihnen neben dem klassischen Bank- und Kapitalmarktrecht Beratung und Lösungen für spezifische unternehmerische Fragestellungen.
Tobias Gussmann
Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de
Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.
GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.
Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.