Darf die Bank Ihren Immobilienkredit kündigen?

Immobilienkreditkündigung

Um sich den Traum einer eigenen Immobilie erfüllen zu können, kommt meist nur ein Darlehensvertrag in Betracht. Durch Darlehen sollen größere Vorhaben finanziert werden können. Entscheiden Sie sich für einen Darlehensvertrag, so gehen Sie in der Regel davon aus, dass Sie am Ende der Laufzeit alles bezahlt haben und Ihr Traum von der Immobilie ohne Sorgen in Erfüllung gegangen ist. Doch wie es bei Träumen manchmal der Fall ist, kann alles auch anders kommen. Der Schock ist groß, wenn die Bank den Kredit kündigt und das Geld zurückfordert. Fraglich ist, ob die Kündigung erlaubt ist.

Wann ist eine Kündigung des Kredits seitens der Bank möglich?

Zuallererst sollte klargestellt werden, dass eine Bank bei Kreditverträgen mit einer festgelegten Laufzeit lediglich außerordentlich kündigen kann und eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist.

Für eine wirksame außerordentliche Kündigung muss Ihnen die Bank den Kündigungsgrund nennen. Zudem ist zu beachten, dass nur bestimmte und vor allem wichtige Gründe eine Kündigung ermöglichen.

  • Ein Kreditvertrag kann gekündigt werden, wenn die festgelegte Rate zweimal hintereinander nicht vollständig gezahlt wurde.
  • Ein zulässiger Kündigungsgrund ist, wenn der Rückstand eine beachtliche Höhe von der Gesamtschuldensumme ausmacht. Bei einer Kreditlaufzeit von maximal drei Jahren ist die Kündigung berechtigt, wenn der Rückstand 10 Prozent von der Gesamt-Schadensumme beträgt. Bei einer längeren Laufzeit ist sie möglich, wenn der Rückstand 5 Prozent der Gesamtsumme ausmacht. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge ist eine Kündigung bereits bei einem Rückstand von mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags möglich.
  • Die Verschlechterung Ihrer finanziellen Situation kann als Kündigungsgrund verwendet werden.
  • Droht eine Verschärfung, bei der die Bank davon ausgehen kann, dass Sie den Kredit nicht mehr bedienen können, so kann die Bank dies als Grund einer Kündigung verwenden.
  • Bei einem Wertverlust Ihrer Sicherheiten für die Kreditsumme ist eine Kündigung seitens der Bank möglich.
  • Ein weiterer Grund besteht aus den vertraglichen Kündigungsrechten der Banken. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine fristlose Kündigung beispielsweise durch Falschaussagen bezüglich der Vermögensverhältnisse begründet werden.

Ersichtlich wird, dass die Bank theoretisch einen Kreditvertrag kündigen darf, wenn davon auszugehen ist, dass sie das Geld nicht mehr in voller Höhe und ordnungsgemäß erhält. Bevor Sie von einer Bank gekündigt werden können, muss diese Sie zunächst schriftlich abmahnen und Ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen. Zudem muss Ihnen die Bank ein offenes Gespräch zur Lösungsfindung anbieten.

Wie können Sie die Immobilienkreditkündigung vermeiden?

Da die Kündigungsgründe bereits meist auf eine schwierige finanzielle Situation hindeuten, ist eine sofortige Rückzahlung nur schwer möglich. Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld eine Kündigung zu vermeiden. In erster Linie kann ein offenes Gespräch mit der Bank sinnvoll sein, um beispielsweise eine Ratenpause zu vereinbaren oder die Laufzeit anzupassen.

Was können Sie machen, wenn eine Immobilienkreditkündigung vorliegt?

Sollte es dafür zu spät sein, müssen Sie zunächst prüfen, ob die Kündigung zulässig ist. Eine Kündigung kann bereits durch Formfehler unwirksam sein. Ob die Kündigung unwirksam ist oder nicht, prüfen wir gerne für Sie.

Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, können entstandene Schäden durch die Bank ersetzt werden. Der Vertrag selbst läuft aufgrund der unwirksamen Kündigung weiter.

Die Folgen einer Kreditkündigung können unter anderem verheerend sein. Sie müssen nicht nur zurückgeforderte Geld zurückzahlen, sondern auch mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Negative Schufa-Einträge sind in vielen Situation fatal und können zukünftige Darlehen verhindern. Umso wichtiger ist es, dass Sie eine Kreditkündigung prüfen lassen. Sollte die Kündigung unwirksam sein, können Sie einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen. Auch in diesem Fall können wir Ihnen bei einer Löschung helfen. Sobald Ihnen eine Kündigung angedroht wird oder Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie mit unserem juristischen Know-how, um sowohl gegen eine Immobilienkreditkündigung vorzugehen als auch einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen.

Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein.

Müssen Sie mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen?

Bei Kreditkündigungen müssen Sie grundsätzlich mit negativen Schufa-Einträgen rechnen. Sie können davon ausgehen, dass bei der Kündigung eines Immobilienkreditvertrags sicherlich ebenfalls ein negativer Schufa-Eintrag entstanden ist. Sie haben allerdings das Recht, von der Auskunftei Auskunft über Ihre Einträge zu erhalten. Stellt sich bei der Prüfung der Einträge heraus, dass einer veraltet oder fehlerhaft ist, können Sie den Eintrag löschen lassen. Umso wichtiger ist es, eine Kreditkündigung bezüglich der Wirksamkeit zu prüfen. Ist die Kündigung unwirksam, so läuft der Kredit weiter und der EIntrag kann entfernt werden. Gerne können wir Ihren Schufa-Eintrag prüfen und gegebenenfalls löschen lassen.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


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