Bei vielen wichtigen Ereignissen wird Ihre Schufa angesehen, um Ihre Kreditwürdigkeit einzustufen. Zwar muss die SCHUFA nicht tadellos sein, trotzdem können einige negative SCHUFA-Einträge zu einem schlechten Rating führen.

Da das Zahlen auf Rechnung immer beliebter wird, entstehen bei vielen Betroffenen offene Forderungen. Zudem vermitteln einige Zahlungsanbieter unter anderen Kleinkredit, die sich ebenfalls negativ auf Ihren SCHUFA-Score auswirken. Für Sie wird das vor allem dann interessant, wenn Sie keinen Kredit bekommen oder Ihre Kreditkonditionen nachteilig ausfallen.

Erst nach einigen Jahren können SCHUFA-Einträge verjähren. Wurde eine offene Forderung allerdings beglichen, gibt es Möglichkeiten diese beim Amtsgericht entfernen zu lassen.

Größere Forderungen können leider nicht ohne weiteres gelöscht werden. Durch Verhandlungen mit den Gläubigern und gegebenenfalls dem Amtsgericht können Erledigungsvermerke festgehalten werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Wir helfen Ihnen dabei, einen negativen SCHUFA-Eintrag rechtskonform zu löschen. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und bieten Ihnen eine kompetente Hilfe.

Zunächst werden wir uns Ihre Schufa-Auskunft ansehen und mit Ihnen den betroffenen Eintrag besprechen. Wir prüfen für Sie ab, welche Bedingungen erfüllt werden und wägen mit Ihnen die nächsten Schritte zusammen ab.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Bei nicht titulierten Forderungen von geringem Wert können wir die Löschung des Eintrags beantragen. Nach wenigen Wochen wird in der Regel der Eintrag beim Amtsgericht und aus der SCHUFA entfernt.
  2. Bei titulierten Forderungen von höherem Wert ist eine sofortige Löschung bedauerlicherweise nicht möglich. Dafür können wir auf die negative SCHUFA ein Erledigungsvermerk veranlassen. Nach drei Jahren wird dieser Eintrag letztendlich entfernt.
  3. Der Eintrag ist falsch oder unvollständig. Wir klären gerne für Sie ab, wie es zu der falschen Eintragung gekommen ist und werden für Sie aktiv. Binnen kurzer Zeit können wir die Fehlerbehebung durchsetzen.

SCHUFA könnte gegen die DSGVO verstoßen

Auch wenn die DSGVO seit längerer Zeit in Kritik steht, wird es nun ernster. Der Generalanwalt vertritt die Meinung, dass die Auskunftei gegen die DSGVO verstößt, was für viele Verbraucher gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Das ist dann der Fall, wenn Sie einen immateriellen oder materiellen Schaden erleiden, weil ein Kunde von SCHUFA lediglich den automatisierten Score als Entscheidungsgrundlage verwendet. Schadensersatzansprüche können ebenfalls entstehen, wenn fehlerhafte Einträge verwendet werden oder Daten gespeichert werden, die für die Kreditwürdigkeit irrelevant sind. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, können wir Sie gerne näher beraten und Sie juristisch vertreten.

Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:


Bonität / Kreditwürdigkeit

Bevor Sie wichtige Verträge oder Rechtsgeschäfte abschließen, wird zunächst Ihre Bonität geprüft. Besonders um einen Kredit aufnehmen zu können, ist die Kreditwürdigkeit für das Rating des Kreditgebers wichtig. Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtert sich, wenn Sie negative Schufa-Einträge haben. Diese sind auf ein verspätetes Begleichen offener Forderungen zurückzuführen. Werden Forderungen nicht bezahlt, ist ebenfalls ein negativer Schufa-Eintrag zu erwarten. Wir können Ihnen helfen!

Falscheinträge

Die Schufa-Auskunft ist in vielerlei Hinsicht sehr wichtig, besonders, wenn Sie beispielsweise einen Kredit beantragen wollen. Sie können durch die Schufa-Selbstauskunft Ihren Schufa-Score erfahren. Fällt Ihnen auf, dass die Höhe bestimmter Forderungen fehlerhaft ist oder Ihre persönlichen Daten falsch sind, sollten Sie sofort handeln. Es kann auch vorkommen, dass eine Zahlung fälschlicherweise als verspätet angegeben wurde. In solchen Fällen können wir für Sie eine sofortige Löschung der Falscheinträge beantragen.

Geringfügige Schulden

Unter geringfügige Schulden verstehen sich Forderungen in Höhe von weniger als 2.000 Euro. Wir können uns für Sie einsetzen. Wenn Sie diese Forderungen binnen sechs Wochen tilgen, können wir eine sofortige Löschung beantragen.

Negativer Schufa-Eintrag

Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte wird Ihre Bonität geprüft. Ihr Schufa-Score dient zur Prüfung, inwieweit Sie zahlungsfähig und auch zahlungsbereit sind. Haben Sie demnach in der Vergangenheit einige Forderungen nicht oder verspätet erst nach einigen Mahnungen bezahlt, kommt es zu negativen Schufa-Einträgen. Teilweise sind diese auf technische Probleme zurückzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eintragungen durch Einigungen mit dem Gläubiger und dem Amtsgericht gelöscht werden. Unsere Rechtsanwälte kümmern sich um Ihre Schufa-Eintragungen.

Negativer Schufa-Eintrag löschen

Negative Schufa-Eintragungen können schnell zu einem schlechten Schufa-Score und demnach auch einem schlechteren Rating führen. Unter Umständen kann ein Eintrag gelöscht werden. Eine Löschung ist nur möglich, wenn die offene Forderung beglichen wurde. Bei nicht titulierten Forderungen unter 1.000 Euro (z.B. bei Handyverträgen) kann der Eintrag bereits einen Monat nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Bei titulierten Forderungen, deren Wert über 1.000 Euro liegt, kann der Eintrag nach dem Ausgleich der Forderung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden. Nach 3 Jahren kann dieser Eintrag dann gelöscht werden.

Gerne verhandeln wir auch mit Ihren Gläubigern und setzen uns für eine Löschung und einen Erledigungsvermerk ein!

Schufa

Deine Kreditwürdigkeit ist zu prüfen, wenn Sie beispielsweise einen Kredit aufnehmen wollen. Dafür wird die Wirtschaftsauskunftei namens Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, nach negativen Einträgen abgeglichen. Die Schufa hat dabei Informationen, ob Sie in der Lage sind, Zahlungen fristgerecht zu begleichen. Über die Schufa-Stelle tauschen sich Institute untereinander aus. Es werden Kredite, aber auch Verträge und Bankverbindungen gespeichert. Ob der Eintrag positiv oder negativ ist, kommt darauf an, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Um Ihre Schufa zu verbessern, können wir uns für die Löschung bestimmter Einträge einsetzen.

Schufa-Auskunft

Ihr Schufa-Score wird für die Vergabe von einem Kredit benötigt. Das Kreditinstitut beziehungsweise das Unternehmen muss hierfür die Schufa-Auskunft nutzen, um dann den Schufa-Score zu erfahren. Dadurch kann man das Risiko eines Zahlungsausfalls ermitteln. In der Schufa-Auskunft lassen sich die gesammelten Informationen zur Bonität finden. Anders als die kostenfreie Schufa-Selbstauskunft ist die reguläre kostenpflichtige Version deutlich detaillierter, sodass Unternehmen erfahren, wie das bisherige Zahlungsverhalten aussah.

Schufa-Eintrag

Grundsätzlich werden Informationen zu Verträgen, Krediten und Bankverbindungen gesammelt. Das sind alles Einträge in Ihrer Schufa, die Teil Ihres Schufa-Scores ausmachen. Haben Sie negative Schufa-Einträge, so verschlechtert das Ihren Schufa-Score, wohingegen positive Einträge den Score verbessern. Ob es sich um einen positiven oder negativen Score handelt, hängt davon ab, wie der Zahlungsverpflichtung nachgegangen wird.

Schufa-Score

Allein ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht gleich ein schlechter Schufa-Score. Der Schufa-Score ist ein Wert zwischen 0 und 100. Bei einem hohen Schufa-Score ist Ihre Kreditwürdigkeit hoch. Ein Schufa-Score von 100 ist in der Regel auszuschließen. Hier würde prognostiziert werden, dass ein Zahlungsausfall vollkommen unwahrscheinlich ist. Liegt Ihr Wert über 90, so ist es ein guter Schufa-Score. Ein Wert von unter 50 hingegen zeigt ein hohes Risiko eines Zahlungsausfalls. Zur Berechnung des Schufa-Scores werden gesammelte Informationen verwendet. Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nie fristgerecht nachgehen und Sie einmal einen positiven Schufa-Eintrag haben, sollten Sie nicht mit einem sehr hohen Schufa-Score rechnen.

Bezahlen Sie Ihre Rechnung immer pünktlich und haben grundsätzlich keine Zahlungsausfälle, wird Ihr Score dementsprechend auch nicht auf 0 fallen, wenn Sie einer Zahlungsverpflichtung erst verspätet nachkommen.

Trotzdem können einzelne negative Schufa-Einträge Ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen und für Sie negative Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Schufa-Eintrag auch beim Amtsgericht löschen lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie gerne.

Schufa-Selbstauskunft

Als Privatperson können Sie einmal im Jahr kostenlos die Selbstauskunft von der Schufa erhalten. Grundsätzlich ist dieses Dokument allerdings weniger detailliert als die kostenpflichtige Schufa-Auskunft. Sie finden hier die hinterlegten Daten von Ihnen und eine Information darüber, wer Ihre Daten abgerufen hat. Ihr Basisscore und damit Ihr Ausfallrisiko ist hier ebenfalls zu sehen. Für mögliche Vermieter oder Arbeitgeber können Sie die Selbstauskunft benötigen.

Fällt Ihnen auf, dass bestimmte Einträge fehlerhaft sind, können wir für Sie eine sofortige Löschung beantragen. Gerne gehen wir mit Ihnen durch, welche Einträge gelöscht werden können.

Titulierte Forderungen

Unter titulierte Forderungen fallen beispielsweise Zwangsvollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen. Diese Forderungen können auch gelöscht werden, wenn die Forderung beglichen wurde und das Amtsgericht diese entfernt hat. Damit eine titulierte Forderung tatsächlich gelöscht werden kann, muss der Gläubiger hierfür einwilligen. Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.

Wir können für Sie mit dem Gläubiger verhandeln und uns für eine Löschung des Eintrags einsetzen.

Veraltete Einträge

Einige Forderungen oder Kredite, die Sie bereits getilgt haben, können immer noch als nicht erledigt gekennzeichnet sein.

Wir können für Sie die Löschung dieses Schufa-Eintrags sowohl bei der Schufa als auch bei Gläubiger beantragen.

Durch konsequente Ausrichtung unserer Kompetenzen auf wechselseitige Ergänzung bieten wir Ihnen neben dem klassischen Bank- und Kapitalmarktrecht Beratung und Lösungen für spezifische unternehmerische Fragestellungen.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.