DSGVO – Verstoß : Der Telefonanbieter Telefónica (O2) gab Daten an Schufa weiter.

Die Auskunftei SCHUFA wird in vielen Bereich Ihres Lebens von Bedeutung sein. Neben Kreditvergaben wird die Schufa auch bei kleineren Geschäften wie dem Abschluss eines Handyvertrags betrachtet. Umso wichtiger ist es, dass die Einträge bei der Schufa korrekt sind und Sie auch darüber Kenntnis haben können. Aus diesem Grund wurde die Auskunftei bereits in der Vergangenheit kritisiert und nun auch immer mehr beleuchtet. Zuletzt wurde entschieden, dass der Telefonanbieter Telefónica (O2) Positivdaten an die Schufa weitergeleitet hat, was laut Landgericht München I ein DSGVO-Verstoß ist.

Als Rechtsanwälte, die sich besonders auf das Thema Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisiert haben, unterstützen wir Sie als Verbraucher gerne, Ihre Rechte wahrzunehmen. Bei solchen Verstößen kann Ihnen ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro zustehen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Hintergrund des Urteils vom 25. April 2023 (AZ: 33 O 5976/22):

Grundsätzlich dient die Datenschutz-Grundverordnung besonders für Verbraucher zum Schutz der äußerst sensiblen Daten. In der DSGVO werden dabei Themen besprochen, die such mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassen. In jüngster Zeit haben richtungsweisende Urteile bereits neue Maßstäbe im Umgang mit Verbraucherdaten gesetzt. So auch dieses Mal. Das Landgericht entschied, dass der Telefonanbieter Telefónica (O2) gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Der Telefonanbieter hatte Positivdaten von seinen Kunden an die Schufa weitergegeben ohne ausreichender rechtlicher Grundlage.

Was sind grundsätzlich Positivdaten?

Die Auskunftei Schufa errechnet durch gesammelte Positivdaten und Negativdaten einen sogenannten Schufa-Score. Die genaue Berechnung ist dabei den Verbrauchern nicht bekannt. Dieser Score soll zusätzlich zu anderen Prüfungsmaßnahmen Auskunft darüber geben, wie das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit einer Person sind. Folglich rücken Positivdaten Personen auch in ein positives Licht. Zu den Positivdaten gehören beispielsweise regelmäßige Einkommenseingänge aber auch das fristgerechte Begleichen von Rechnungen.

Gegen welche Vorschrift wurde verstoßen?

Positivdaten sind grundsätzlich Daten, die Personen in ein gutes Licht rücken, weswegen es auf dem ersten Blick nicht problematisch klingt, wenn diese weitergeleitet werden. Der Verstoß im Fall des Telefonanbieters liegt allerdings im Artikel 6 der DSGVO. Hier wird die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschrieben. Es wird festgelegt, dass die Verarbeitung nur rechtmäßig ist, wenn der Betroffene hierzu einwilligt. Zudem ist die Verarbeitung dann rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung, zum Schutz lebenswichtiger Interessen, zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt notwendig ist. Im Fall des Telefonanbieters Telefónica konnte keiner dieser Bedingungen nachgewiesen werden, weswegen hier ein klarer Verstoß vorliegt.

Mit welchen Folgen muss Telefónica (O2) bei diesem DSGVO – Verstoß rechnen?

Durch das Urteil wird deutlich, dass die Datenschutzrechte von Verbrauchern besonders für Unternehmen zu achten sind. Dabei sollten viele Unternehmen ihre bisherigen Praktiken überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Auch das Unternehmen Telefónica sollte Ihre Datenverarbeitungen überdenken und darauf achten, dass in Zukunft Verstöße verhindert werden. Weitere Folgen für Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen sind neben finanziellen Sanktionen auch Schadensersatzforderungen von Betroffenen.

Mit welchen Folgen müssen Verbraucher bei diesem DSGVO – Verstoß rechnen?

Urteile wie diese im Bereich des Datenschutzrechts zeigen Verbrauchern, dass ihre Rechte gestärkt werden sollen. Es signalisiert, dass Unternehmen nicht ohne weiteres personenbezogene Daten weitergeben dürfen, insbesondere wenn es um sensible Informationen wie die Kreditwürdigkeit geht. Wenn Sie von einem solchen Verstoß betroffen sind, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen! Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir gehen dabei wie folgt vor:
Zunächst überprüfen wir, ob und in welchem Ausmaß Sie von dieser unrechtmäßigen Datenweitergabe betroffen sind. Danach eruieren wir, ob und in welchem Umfang bei Ihnen ein Schaden entstanden ist. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir gerne für Sie, ob ein rechtliches Vorgehen durch Ihre Rechtschutzversicherung gedeckt wird.
Durch unsere konkrete Vorbereitung und Dokumentation des Falls können wir den Fall ideal aufbereiten und für Sie die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Wichtig ist es für uns, dass Ihre Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Stellen sorgfältig formuliert sind und geltend gemacht werden.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit, dass Unternehmen die Vorschriften der DSGVO einhalten. Wir stehen für Sie bereit, Sie in diesen Fragen kompetent zu beraten und zu unterstützen.

Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:


Facebook-Datenleck:

Erhalten Unternehmen Daten von ihren Kunden, so muss auch die Sicherheit der Daten gewährleistet werden. In der Vergangenheit haben das allerdings einige Unternehmen nicht ausreichend geschafft. Das Unternehmen Meta wurde in jüngster Zeit mehrfach aufgrund von einigen Datenlecks kritisiert. Personenbezogene Daten wurden von etlichen Nutzern veröffentlicht.

Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so kann der Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Fall des Facebook-Datenlecks haben bereits einige Gerichte im Sinne der Verbraucher entschieden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


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Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

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