Wurde eine Betriebsprüfung angekündigt? Wir unterstützen Sie!

Jeder, der einmal eine Steuererklärung gemacht hat, erkennt, dass diese Aufgabe meist keine Kleinigkeit ist. Würde man lediglich ein paar Zahlen in vorbestimmte Zeilen eintragen müssen, wäre das alles kein Problem. Doch dem ist leider nicht. Zwar wird das Finanzamt nicht wegen Nachkommastellen vor Ihrer Türe stehen, doch die Genauigkeit und die ordnungsgemäße Buchführung ist für Unternehmen sehr wichtig. Finanzämter führen Betriebsprüfungen durch, um festzustellen, ob Unternehmen ordnungsgemäß ihre Steuern abführen und um mögliche Fälle der Steuerhinterziehung ausfindig zu machen. Diese Betriebsprüfung beschränken sich allerdings nicht immer nur auf den Betrieb und kann auch andere Steuerpflichtige betreffen, weswegen sich der Begriff Außenprüfung im Sprachgebrauch etabliert hat.

Eine Betriebsprüfung kann sich grundsätzlich auf eine Steuerart beschränken, aber auch mehrere Steuerarten betreffen.

Als Unternehmen kann eine Außenprüfung durchaus sehr beängstigend und sehr teuer werden. Mögliche Nachzahlungen sowie Hinzurechnungen können folgen. Neben diesen finanziellen Auswirkungen sind Steuerstrafverfahren ebenfalls möglich. Fehler sollten vermieden werden, weswegen eine rechtliche Beratung maßgeblich sein kann.

In bestimmten Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Bevor Sie dies allerdings in Erwägung ziehen, sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen.

Unsere Fachanwaltskanzlei kümmert sich bereits seit Jahren um das deutsche Steuerrecht. Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich Steuerrecht reichen dabei von kleineren steuerrechtlichen Angelegenheiten für Privatpersonen, bis zu Betriebsprüfungen und Steuerstrafangelegenheiten sowohl bei Unternehmen als auch anderen Steuerpflichtigen.

Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zur Betriebsprüfung und auch darüber hinaus. Jede Steuerangelegenheit wird individuell von uns geprüft.

Haben Sie bereits einen geänderten Steuerbescheid erhalten, der für Sie nachteilig ausfällt, können wir gerne für Sie Einspruch einlegen und vertreten Sie sowohl bei Einsprüchen als auch bei Klagen.

Sie können sich auf unsere rechtliche Hilfe verlassen, selbst wenn keine Außenprüfung ansteht.

Seit vielen Jahren setzen sich unsere Experten für die Interessen der Mandanten ein:


Welche Arten von Prüfungen sind möglich?

Im steuerrechtlichen Bereich werden bestimmte Begriffe gerne in einen Topf geworfen. Zwar ist beispielsweise „Außenprüfung“ ein etablierter Begriff für „Betriebsprüfung“, dennoch sind nicht alle Prüfungen mit der Betriebsprüfung gleichzusetzen. Zu unterscheiden sind Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung. Sowohl die Umsatzsteuer-Sonderprüfung als auch die Lohnsteuer-Außenprüfung beschränken sich auf die jeweiligen Steuerarten.

Sie sollten ebenfalls beachten, dass eine Nachschau keine Betriebsprüfung ist. Bei einer Nachschau erhalten Sie keine Ankündigung vorab, bezieht sich allerdings auch auf den aktuellen Ist-Zustand. Bei einer Betriebsprüfung wird besonders die vergangene Zeitspanne betrachtet.

Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden?

Neben Unternehmen und Gesellschaften können auch Kleinunternehmer und Freiberufler mit Betriebsprüfungen konfrontiert werden. Laut Paragraf 193 Absatz 1 AO sind Betriebsprüfungen unter anderen bei Gewerbetreibende und Inhaber, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb haben, zulässig. Erzielen Sie über 500.000 Euro pro Kalenderjahr Einkünfte aus einer Überschusseinkunftsart (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte), so kann eine Betriebsprüfung durchgeführt werden.

Gehören Sie nicht zu den genannten Gruppen, bedeutet das nicht, dass keine Betriebsprüfung bei Ihnen möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch andere Steuerpflichtige Betriebsprüfungen zulässig (Paragraf 193 Absatz 2 AO). Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht berücksichtigt haben.

Wie wahrscheinlich ist eine Betriebsprüfung?

Große Unternehmen müssen mit routinemäßigen Betriebsprüfungen rechnen. Fraglich ist dennoch, ab wann ein Unternehmen als Großbetrieb gilt. Je nach der Höhe der Umsatzerlöse werden Betriebe kategorisiert. So gibt es neben den Großbetrieben, Mittelbetrieben und Kleinbetrieben auch Kleinstbetriebe. Bei Mittelbetrieben können Betriebsprüfungen beispielsweise auch mit größerem Zeitabstand angesetzt werden.

Wann müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Bestimmte Unternehmen wie Großunternehmen sollten damit rechnen, dass Betriebsprüfungen häufiger angesetzt werden. 

Fallen einem Finanzamt Unstimmigkeiten auf, so können dann auch Betriebsprüfungen deswegen veranlasst werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben werden oder wenn diese unplausibel sind. Andere Unstimmigkeiten wie schwankende Gewinne oder nicht entrichtete Steuern sind meist ebenfalls Anlass für Betriebsprüfungen.

Hinweis auf eine mögliche anstehende Betriebsprüfung liefert teilweise bereits der Steuerbescheid. Lesen Sie, dass der Steuerbescheid entweder vorläufig (Paragraf 164 AO) oder teilweise vorläufig (Paragraf 165 AO) ist, so kann das darauf hinweisen, dass eine Außenprüfung stattfinden kann.

Folglich ist das Risiko einer Außenprüfung geringer, wenn Sie sorgfältig sowohl die Buchführung als auch den Steuerangelegenheiten nachkommen.

Wird eine Betriebsprüfung angekündigt?

Anders als die sogenannte Nachschau wird eine Betriebsprüfung angekündigt. Eine schriftliche oder elektronische Ankündigung der Außenprüfung ist für Finanzämter verpflichtend. Die Ankündigung muss durch eine Prüfungsanordnung erfolgen, in der eine Rechtsbehelfsbelehrung aufzufinden ist. Die Ankündigung muss mindestens zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen. In bestimmten Fällen muss die Betriebsführung allerdings nicht angekündigt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Grund für die Prüfung vereitelt werden kann, wenn die Prüfung angekündigt wird. Besteht der Verdacht einer Steuerhinterziehung, muss die Prüfung beispielsweise nicht angekündigt werden.

In der Ankündigung wird Ihnen die zu prüfende Steuerart genannt und auch den betreffenden Zeitraum. Zudem erfahren Sie, wer die Prüfung durchführen wird und auch wann die Prüfung startet.

Wurden Sie telefonisch bezüglich einer anstehenden Prüfung informiert, ist bis zur Prüfungsanordnung eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Selbstverständlich können wir Sie bezüglich einer möglichen Selbstanzeige individuell beraten.  

Wie bereiten Sie sich auf eine Betriebsprüfung vor?

Haben Sie eine Ankündigung zur Betriebsprüfung erhalten, sollten Sie für das betreffende Jahr nötige Dokumente und Unterlagen zusammensammeln. Bestimmte Unterlagen werden vom Finanzamt besonders wichtig. In der Regel werden besonders Verträge, aber auch Angaben zur Umsatzsteuer sowie Privatentnahmen, Fahrtenbücher und Buchungsbelege wichtig. Neben diesen Unterlagen sind auch Jahresabschlüsse, Inventuren und das Kassenbuch interessant für Finanzämter.

Welche Dokumente in Ihrem Fall von Bedeutung sind und wie Sie sich vorbereiten können, erklären wir Ihnen sehr gerne. Wir gehen mit Ihnen alles durch und bereiten Sie auf die Prüfung vor.

Welche Fehler werden von Unternehmen meist gemacht?

Besonders die Versteuerung von Fahrzeugen ist ein Punkt, der in vielen Fällen falsch gemacht wird. Mit die meisten Probleme entstehen allerdings in Bargeschäften und Barentnahmen. Werden Verträge mit Angehörigen geschlossen, können hier unter anderen Fehler gemacht werden.

Eine mögliche finanzielle Belastung für Unternehmen entsteht, wenn eine Steuerschätzung aufgrund von Unregelmäßigkeiten durchgeführt wird. Doch auch Steuerstrafverfahren können eingeleitet werden.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zu Ihrer Buchführung oder anderen Steuerangelegenheiten haben, sodass Sie fatale Fehler vermeiden können,.

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Methoden der Betriebsprüfung. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Umsatznachkalkulation. Es wird dabei kalkuliert, wie hoch Ihr Umsatz bei Ihrem Ressourceneinsatz beispielsweise sein sollte. Größtenteils werden dabei bestimmte statistische Methoden wie der „Chi-Quadrat-Test“ verwendet. Eine weitere Methode ist der Zeitreihenvergleich. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben in den Kalenderwochen verglichen.

Als Erstes muss sich bei einer Betriebsprüfung der Prüfer ausweisen. Laut Paragraf 199 AO müssen die für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse geprüft werden. Sämtlichen Sachverhalten, die der Prüfer feststellt, müssen dem Steuerpflichtigen inklusive der Auswirkungen mitgeteilt werden.

Aufgrund der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (Paragraf 200 AO) muss dieser bei der Prüfung unterstützen und Zugang zu den betreffenden Unterlagen und Informationen gewähren.

Nachdem der Prüfer seine Prüfung durchgeführt hat, muss er diese Ergebnisse zusammenfassen.

Im Anschluss der Feststellung wird das Ergebnis in einer Schlussbesprechung erläutert (Paragraf 201 AO). Der Steuerpflichtige kann allerdings auch auf diese Schlussbesprechung verzichten.

In einer Schlussbesprechung werden die Fragen sowie die Feststellung und dessen Beurteilung und Auswirkungen besprochen. Um juristische Streitigkeiten zu vermeiden, ist die Unterstützung durch einen Anwalt in dieser Phase sinnvoll.

Nachdem der Betriebsprüfungsbericht vollständig verfasst wurde, ergeht ein Steuerbescheid.

In jedem Schritt der Betriebsprüfung ist es sinnhaft, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Wir beraten Sie gerne.

Wussten Sie, dass Sie auch gegen einen geänderten Steuerbescheid, der zu Ihrem Nachteil ausfällt, Einspruch einlegen können. Wir prüfen für Sie gerne, ob ein Einspruch für Sie sinnvoll ist und legen Einspruch ein. Sollte es zu einer Klage vor dem Finanzgericht kommen, werden wir Sie auch in diesem Schritt vertreten.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

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