Umsatzsteuersonderprüfung – Ein Überblick für Unternehmer
Jeder Unternehmer muss sich mit bestimmten Aufgaben befassen, die sowohl aufwendig als auch unbeliebt sind. Eines dieser unangenehmen Aufgaben kommt durch die Umsatzsteuersonderprüfung auf manche Unternehmen zu. Die sogenannte USt-Sonderprüfung kann bei Geschäftsführer schnell zu Unruhe führen. An sich muss es allerdings nichts Schlechtes sein.
Was ist die Umsatzsteuersonderprüfung?
Der Name allein wirkt für viele auf dem ersten Blick schon überfordern. An sich handelt es sich bei der Umsatzsteuersonderprüfung lediglich um eine spezielle Betriebsprüfung, die durch das Finanzamt durchgeführt wird. Inhalt diese Prüfung ist die Überprüfung der korrekten Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer. Diese Prüfungen sind in der Regel umfassender und intensiver als die normalen Betriebsprüfungen und konzentrieren sich ausschließlich auf die Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften.
Die rechtliche Grundlage für eine Umsatzsteuersonderprüfung findet sich in § 193 der Abgabenordnung (AO), welcher die Durchführung von Betriebsprüfungen regelt. Im Rahmen einer solchen Sonderprüfung überprüft das Finanzamt unter anderem, ob die Umsatzsteuer korrekt berechnet und abgeführt wurde, ob Vorsteuerabzüge ordnungsgemäß geltend gemacht wurden und ob die entsprechenden Unterlagen und Nachweise vorhanden sind.
Warum wird die Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt?
In Deutschland werden Umsatzsteuersonderprüfungen nicht routinemäßig bei allen Unternehmen durchgeführt, sondern in der Regel dann, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt. Diese Hinweise können durch verschiedene Faktoren entstehen, etwa durch auffällige Steuererklärungen, ungewöhnliche Steuerbeträge oder wenn es eine Kombination von Umständen gibt, die eine genauere Prüfung nahelegen.
Die häufigsten Gründe für die Einleitung einer Umsatzsteuersonderprüfung sind:
- Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung: Wenn die Finanzbehörden den Verdacht haben, dass ein Unternehmen seine Umsatzsteuerpflichten nicht korrekt erfüllt hat, kann dies zu einer Sonderprüfung führen.
- Unregelmäßigkeiten bei Vorsteuerabzügen: Ein Unternehmen kann zu Unrecht Vorsteuerbeträge geltend gemacht haben, etwa durch die falsche Eingruppierung von Ausgaben oder das Fehlen von Belegen.
- Wirtschaftliche Auffälligkeiten: Unternehmen mit auffällig hohen Umsätzen oder ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen können eher in den Fokus geraten.
Wie läuft eine Umsatzsteuersonderprüfung ab?
Eine Umsatzsteuersonderprüfung wird in der Regel mit einer entsprechenden Ankündigung durch das Finanzamt eingeleitet. Diese Ankündigung erfolgt häufig schriftlich und enthält Informationen zum geplanten Prüfungszeitraum sowie zur genauen Durchführung.
Nach der Ankündigung wird das Unternehmen aufgefordert, sämtliche relevanten Unterlagen und Nachweise für den Prüfungszeitraum bereitzustellen. Hierzu gehören unter anderem:
- Steuererklärungen
- Rechnungen und Belege für Ausgangs- und Eingangsumsätze
- Verträge und Vereinbarungen mit Geschäftspartnern
- Kontoauszüge
- Aufzeichnungen über Vorsteuerabzüge
In der Prüfung selbst geht es darum, diese Unterlagen systematisch zu prüfen und zu bewerten. Die Prüfer analysieren insbesondere, ob die Umsatzsteuer korrekt berechnet wurde und ob alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Es ist wichtig, dass Sie als Unternehmer in dieser Phase kooperieren, alle Unterlagen vollständig und korrekt vorlegen und alle Fragen des Prüfers wahrheitsgemäß beantworten.
Sie dürfen sich selbstverständlich hierfür auch einen Rechtbeistand nehmen, der Sie in dieser Situation begleitet. Dies kann Ihnen insbesondere aufgrund der Erfahrungen in diesem Bereich bei der Vorbereitung und der Kommunikation mit den Behörden behilflich sein. Gerne stehen wir Ihnen in dieser Angelegenheit zur Seite.
Welche Fehler werden häufig bei einer Umsatzsteuersonderprüfung gemacht?
Ein häufiger Fehler bei der Umsatzsteuersonderprüfung ist der falsche Vorsteuerabzug. Unternehmer dürfen nur dann Vorsteuer geltend machen, wenn sie für ihre Einkäufe und Leistungen auch tatsächlich eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Diese Rechnung muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten, wie zum Beispiel die korrekte Umsatzsteuer-ID des Verkäufers und eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistung.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die nicht korrekte Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen. Insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Exporten müssen spezielle umsatzsteuerrechtliche Vorschriften beachtet werden, damit keine Fehler bei der Besteuerung auftreten.
Auch bei der Berechnung der Steuer auf Online-Umsätze oder in der digitalen Wirtschaft gibt es zahlreiche Stolperfallen. Hier ist eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen Vorschriften erforderlich, um Fehler zu vermeiden. Besonders in diesem Punkt kann Ihnen ein Anwalt gerne zur Seite stehen. Durch unsere Spezialisierung im Steuerrecht helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rechtsprechung und Urteile
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in den letzten Jahren eine Vielzahl wichtiger Urteile zur Umsatzsteuersonderprüfung erlassen. Ein besonders relevantes Urteil betrifft die Frage, ob das Finanzamt bei der Prüfung auch den „wirtschaftlichen Gehalt“ einer Transaktion berücksichtigen darf. Der BFH hat entschieden, dass das Finanzamt nicht nur auf die formelle Richtigkeit der Rechnungen achten darf, sondern auch prüfen muss, ob die Transaktion tatsächlich den rechtlichen Anforderungen entspricht (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2018, XI R 15/17).
Ein weiteres wichtiges Urteil betraf die sogenannte „fiktive“ Steuerschuldnerschaft, die dann zutrifft, wenn ein Unternehmer eine Lieferung erhält, aber nicht ordnungsgemäß die Vorsteuer geltend macht. In einem Fall stellte der BFH fest, dass das Finanzamt in solchen Fällen auch dann eine Umsatzsteuer nachfordern kann, wenn der Unternehmer die Vorauszahlung nicht geleistet hat (BFH, Urteil vom 29. Juni 2017, V R 14/16).
Ergebnisse einer Umsatzsteuersonderprüfung
Der falsche Umgang während einer Umsatzsteuersonderprüfung kann für Unternehmen problematisch werden. Wenn das Finanzamt Mängel oder Unregelmäßigkeiten feststellt, kann es zu einer Steuernachforderung kommen. In schwerwiegenden Fällen – etwa bei Steuerhinterziehung – drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Die Nachforderung von Steuern wird in der Regel mit Zinsen versehen, was die finanzielle Belastung für das Unternehmen weiter erhöht. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch Bußgelder verhängen, wenn es zu einer vorsätzlichen Steuerverkürzung gekommen ist.
Fazit
Eine Umsatzsteuersonderprüfung kann für Unternehmen unangenehm sein, ist jedoch ein normaler Teil der Steueraufsicht. Die beste Vorbereitung auf eine solche Prüfung besteht darin, stets alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen, ordnungsgemäße Unterlagen zu führen und transparent mit den Finanzbehörden zu kommunizieren.
Sollten Sie sich in einer solchen Prüfungssituation befinden oder bereits eine Mitteilung über eine anstehende Sonderprüfung erhalten haben, können Sie sich vertrauensvoll an Experten wenden, die Sie durch den Prüfungsprozess begleiten und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.
Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie in allen Belangen rund um die Umsatzsteuersonderprüfung zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie rechtlich bestens aufgestellt sind.
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