Im Gesellschaftsrecht bieten wir sowohl Gesellschaftern wie auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaftern (GbR, OHG, KG, GmbH & ‚Co. KG) eine umfassende Beratung in allen rechtlichen Fragestellungen.

Bereits bei der Unternehmensgründung beraten wir Sie hinsichtlich der passenden Gesellschaftsform und erstellen einen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Gesellschaftsvertrag, wobei wir von Anfang an besonderen Wert auch auf die Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte legen.

Bestehende Unternehmen beraten wir hinsichtlich sämtlicher juristischer Fragestellungen – von der Durchführung von Gesellschafterversammlungen bis hin zur Vertretung bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen.

Unser Anspruch ist es dabei eine pragmatische Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Die sich ergänzenden Qualifikationen unserer Rechtsanwälte in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts und Arbeitsrecht ermöglichen es uns Problemfelder rechtzeitig zu erkennen und Risiken zu minimieren.