Insolvenzrecht: Gläubigervertretung und Schuldnerberatung
Unsere Anwälte beraten Sie zu folgenden Themen nach der Insolvenzrechtsreform:
leichtere Sanierungsmöglichkeit in Schieflage geratener Unternehmen
Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren
Gläubigerbeteiligung an der Auswahl des Insolvenzverwalters
Rechte des insolventen Unternehmers im Schutzschirm-Verfahren
Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Restschuldbefreiungsverfahren, insbesondere bei Versagung der Restschuldbefreiung
Nach der Insolvenzrechtsreform stehen Gläubigern und Schuldnern zahlreiche neue Möglichkeiten zur Verfügung. Gleichzeitig werden sich das Bild und die Stellung des klassischen Insolvenzverwalters mit der Reform ändern.
Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Anwälte auch bei im Zusammenhang mit einer Insolvenz auftretenden strafrechtlichen Fragen zur Verfügung.