Haftung von Steuerberatern

Schadensersatz, Honorarrückforderung und rechtliche Durchsetzung bei falscher Steuerberatung
Viele Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen vertrauen auf ihren Steuerberater – oft über Jahre. Doch fehlerhafte Steuerberatung, unzulässige Rechtsberatung oder überhöhte Honorare können erhebliche finanzielle Schäden verursachen.
GBK LEGAL ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Steuerberater spezialisiert. Wir prüfen Ihre Beratung, machen Schadensersatz geltend und holen zu Unrecht gezahlte Honorare für Sie zurück – bundesweit und konsequent.
Wenn Steuerberatung zum finanziellen Risiko wird
Fehler in der Steuerberatung bleiben häufig lange unentdeckt. Die Folgen zeigen sich oft erst Jahre später – etwa durch:
- hohe Steuernachzahlungen
- Nachzahlungszinsen und Säumniszuschläge
- Schätzungen des Finanzamts
- Steuerstrafrechtliche Ermittlungen
- Verlust von Steuervorteilen
- erhebliche wirtschaftliche Nachteile
In vielen Fällen hätte der Schaden durch eine korrekte Beratung vermieden werden können. Genau hier setzt die Haftung des Steuerberaters an.
Typische Beratungsfehler von Steuerberatern
In unserer anwaltlichen Praxis begegnen uns immer wieder folgende Pflichtverletzungen:
- Fehlerhafte Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse
- Falsche steuerliche Gestaltungen oder unterlassene Hinweise
- Nicht genutzte Steuersparmöglichkeiten
- Unzutreffende Angaben gegenüber dem Finanzamt
- Fehlerhafte Schätzungen oder Buchführungsfehler
- Fristversäumnisse und Verspätungszuschläge
Bereits ein einzelner Beratungsfehler kann ausreichen, um einen erheblichen Schaden zu verursachen – und einen Schadensersatzanspruch zu begründen.
Unzulässige Rechtsberatung durch Steuerberater
Steuerberater dürfen nur im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Befugnisse beraten. Eine umfassende Rechtsberatung – insbesondere im Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht oder Erbrecht – ist ihnen grundsätzlich nicht erlaubt.
In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Steuerberater:
- gesellschaftsrechtliche Gestaltungen empfehlen
- Verträge entwerfen oder rechtlich bewerten
- Rechtliche Risiken falsch einschätzen
- Bei Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierungen beraten
Erfolgt diese Rechtsberatung ohne Befugnis und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Steuerberater ebenfalls – oft unabhängig davon, ob der steuerliche Teil korrekt war.
Haftung des Steuerberaters – Ihre Ansprüche auf Schadensersatz
Steuerberater haften aus dem Beratungsvertrag für schuldhafte Pflichtverletzungen. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Anspruch sind:
- Ein nachweisbarer Beratungsfehler oder eine Pflichtverletzung
- Ein konkreter Vermögensschaden
- Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden
In den meisten Fällen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, aus der berechtigte Ansprüche reguliert werden können.
Wir prüfen für Sie:
- Ob ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt
- Wie hoch Ihr Schaden tatsächlich ist
- Gegen wen sich Ihre Ansprüche richten
- Welche Erfolgsaussichten bestehen
Überhöhte Honorare und unwirksame Honorarvereinbarungen
Nicht selten verlangen Steuerberater Honorare, die rechtlich nicht haltbar sind. Häufige Probleme sind:
- Fehlende oder formell unwirksame Honorarvereinbarungen
- Überschreitung der gesetzlichen Gebühren
- Intransparente oder fehlerhafte Abrechnungen
- Unangekündigte Zusatzhonorare
Mandanten haben in diesen Fällen oft einen Anspruch auf:
- Rückzahlung überhöhter Honorare
- Kürzung offener Rechnungen
- Rückforderung bereits gezahlter Beträge
Wir prüfen Ihre Honorarabrechnung detailliert und setzen Ihre Rückforderungsansprüche konsequent durch.
Wir wir Ihnen helfen können
Viele Mandanten kommen zu uns mit steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, die bei der Prüfung teilweise auf Beratungsfehlern der Steuerberater beruhen. Natürlich können jedem Menschen auch mal Fehler unterlaufen, doch insbesondere in den Fällen, in denen aufgrund dieser Fehler Ermittlungsverfahren oder weiteres eingeleitet werden, kann ein solcher Fehler sehr gravierend sein. Besonders ärgerlich ist es, wenn solche finanziellen uns rechtlichen Folgen auf Untätigkeit der Steuerberater beruhen.
Gerne unterstützen wir Sie und prüfen, ob ein vorliegender Schaden durch eine fehlerhafte Beratung des Steuerberaters zurückzuführen ist. Zudem analysieren wir für Sie Ihre Haftungs- und Schadensersatzansprüche.
In vielen Fällen ist die Enttäuschung der Mandanten sehr hoch, wenn der Steuerberater zugleich auch übermäßig hohe Rechnungen gestellt hat und entsprechende Leistung mangelhaft war. Auch Steuerberater müssen angemessene Rechnungen für Ihre Leistung gemäß bestimmter Vorschriften stellen. Insbesondere bei Honorarvereinbarungen ist auf deren Wirksamkeit zu achten.
Wir prüfen für Sie gerne sämtliche Rechnungen und Honorarvereinbarungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung gegenüber Steuerberatern und deren Versicherungen.
Kontaktieren Sie uns

Tobias Gussmann
Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 911 893 103 – 40
E-Mail: mail@gbk-rae.de

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.
GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.
Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.

