Akten, Gericht, Verfahren, Kapitalanleger-Musterverfahren, KapMuG

Betrugsskandal – die Akte WireVerfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Bei einem Zivilprozess stehen sich normalerweise zwei Parteien gegenüber. Eine Ausnahme hierbei ist das KapMu. Dabei können sich mehrere Parallelverfahren zu einem gemeinsamen Verfahren zusammenschließen und bekommen so eine einheitliche Entscheidung in einem Musterverfahren.

Die Musterverfahren können aufgrund unterlassener, irreführender oder falscher öffentlicher Kapitalmarktinformationen durchgeführt werden, die bei Inhabern von Wertpapieren und Kapitalanlagen zu Schäden geführt haben.


Wie läuft ein Kapitalanleger-Musterverfahren ab?

Ein Kapitalanleger-Musterverfahren kann auf Antrag des Klägers oder des Beklagten eingeleitet werden. In dem Antrag sollte eine Darstellung, aus der sich die Wichtigkeit des Musterverfahrens über den einzelnen Rechtsstreit hinaus gibt, enthalten sein. Die Entscheidung sollte also für andere gleichartige Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung sein. Die Antragsteller sollen dem Gericht zentrale Rechtsfragen und Tatsachen über den Fall vorlegen, damit eine einheitliche Entscheidung für alle Klageverfahren getroffen werden kann.

Für ein Musterverfahren nach dem KapMuG ist vorausgesetzt, dass mindestens 10 individuelle Schadensersatzprozesse tatsächlich einen Musterverfahrensantrag gestellt haben. Werden innerhalb von sechs Monaten zehn gleichgerichtete Anträge gestellt, so erlässt das zuständige Landgericht einen sog. Vorlagebeschluss. Der Vorlagebeschluss enthält eine Zusammenfassung des Sachverhalts mit den Fragen, die alle Verfahren betreffen. Anschließend wird dieser Beschluss dem Oberlandesgericht zur Prüfung vorgelegt. Hängt die Entscheidung über den Prozess von dem Musterverfahren ab, so wird das Verfahren von dem Ausgangsgericht ausgesetzt.

Aus den Klageverfahren wählt das Oberlandesgericht einen Musterkläger aus, welcher öffentlich bekannt gemacht wird.

Nachdem der Musterkläger bekannt gegeben wurde, können auch weitere Personen, die wegen desselben Anspruchs zuvor keine Klage erhoben haben, diese schriftlich beim Oberlandesgericht einreichen. Bei der Anmeldung zum Verfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.  Die Anmeldung muss außerdem innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntmachung eingereicht werden. Ist die Anmeldung rechtzeitig erfolgt, so kann die Verjährung des Anspruchs bis zum Musterverfahrensschluss gehemmt werden. Dabei muss bis zum Abschluss keine Klage erhoben werden.

In einem Zwischenverfahren erlässt das Oberlandesgericht ein sog. Musterentscheid. Der Musterentscheid kann mit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof angefochten werden. Wird der Musterentscheid rechtskräftig, werden die Verfahren bei den Ausgangsgerichten fortgesetzt. Ein rechtskräftiger Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in den ausgesetzten Verfahren.


Welche Vorteile hat ein Kapitalanleger-Musterverfahren?

  • Verringertes Prozesskostenrisiko: Im Rahmen des Musterverfahrens fallen in der Regel nur die Kosten für eine Instanz an. Wird eine separate Klage geführt, so kann diese durch mehrere Instanzen geführt werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Sofern eine Klage im Rahmen eines bereits eröffneten Musterverfahrens eingereicht wird, fallen in der Regel nur rund 25 % der Kosten einer üblichen Klage an.
  • Vergleich im Musterverfahren: Ein Kapitalanleger-Musterverfahren kann im Wege des Vergleichs beendet werden. Die Entscheidung darüber, ob ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag angenommen wird, kann von dem Ausgangskläger getroffen werden.
  • Unterliegen im Musterverfahren: Klärt die Entscheidung des Musterverfahrens die wesentlichen Rechts- und Sachfragen zugunsten des Beklagten, werden in der Regel die Ausgangsverfahren nicht fortgeführt. Anschließend kann die Klage in der ersten Instanz einfach zurückgenommen werden. Dadurch können viele Kosten gespart werden.
  • Obsiegen im Musterverfahren: Fällt die Entscheidung zugunsten des Klägers aus, so können die Ausgangskläger unmittelbar von der Bindungswirkung des Musterentscheids profitieren. Außerdem kann das Ausgangsgericht in bestimmten Fällen auch ein Urteil für alle Kläger fällen.
  • Anmeldung des Anspruches: Sofern die Ansprüche nach Bekanntgeben des Musterverfahrens beim Oberlandesgericht angemeldet werden, wirkt sich das verjährungshemmend bis zum Erlass des Musterentscheids aus.
  • Rechtsweg zum BGH: Wird ein Musterentscheid getroffen, so ist der Weg zum Bundesgerichtshof eröffnet.


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Tobias Gussmann


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