Tausende Euro sparen als Soforthilfe – Jetzt mit Hilfe des EuGH den Widerrufsjoker ziehen! Kontaktieren Sie uns schnell.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 zum Widerruf entschieden. Ob Immobiliendarlehen, Autokredit oder Leasingvertrag – bei Formfehlern im Kleingedruckten können Sie bares Geld sparen. Wechseln Sie in eine zinsgünstige Baufinanzierung oder holen Sie sich Ihr Geld und Raten aus Ihrer KFZ-Finanzierung zurück! Gültig alle Verbraucherkredite ab Juni 2010.

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Worum ging es im EuGH-Urteil zum Widerruf?

Grundsätzlich hat jeder Verbraucher beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dabei muss die Bank über die Möglichkeit des Widerrufs, wann die Frist für den Widerruf zu laufen beginnt und weitere Details – für den Kunden verständlich – aus den Widerrufsinformationen (früher: Widerrufsbelehrung) den Kunden belehren und zur Verfügung stellen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 entschieden, dass die meisten deutschen Kreditverträge ab Juni 2010 diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllen. Denn meistens wird bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist in den meisten Verträgen auf ein undurchschaubares Labyrinth von Paragrafen verwiesen, dessen Ausgang für den Verbraucher ohne juristische Ausbildung nicht zu erreichen ist.

Dies stellt einen Verstoß gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“ dar, so die EuGH Richter in Brüssel. Ergebnis: Die 14-tägige Frist hat nie zu laufen begonnen und der Vertrag kann noch heute widerrufen werden. Das gilt für Kreditverträge und Leasingverträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden.

So können Sie durch den Widerruf sparen:

  • Niedrigzinsen sichern nach Umschuldung Ihres Kreditvertrages
  • Vorzeitige Ablösung des Kredites ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Autokredit oder Leasingvertrag beenden und bereits bezahlte Raten zurückholen
  • Forward-Darlehen ablehnen ohne Strafzahlung / Nichtabnahmeentschädigung

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Antrag zum Thema Widerruf – Stundung

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