Dieselmotor-Abgasdiagnosemessung

Dieselskandal

Diesel – Abgasskandal

Viele Automobilhersteller haben ihre Kunden jahrelang betrogen. Sie haben Softwares verbaut, um Abgaswerte zu verschönern. Zahlreiche Fahrzeuge von Herstellern wie VW, Porsche, Audi, Skoda, Seat, BMW, Daimler, Fiat und anderen sind vom Dieselskandal betroffen. Sie möchten wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist?


Abschalteinrichtung – Was ist das?

Nach den Vorschriften der EU müssen die Autohersteller gute Abgasnormen für ihre Fahrzeuge erhalten. Dafür hat die EU bestimmte Vorgaben gemacht.

Der Grenzwert für Stickstoffoxide für die Abgasnorm 5 liegt bei 180 Milligramm pro Kilometer. Für die Abgasnorm 6 darf der Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer nicht überschritten werden. Im Prüfstand wird festgestellt, ob auf die Vorgaben geachtet wurde. Die Automobilhersteller entwickelten Strategien, bei denen der Stickoxidausstoß während des Prüfstands runtergesetzt wurde.

Durch das Verbauen von manipulierter Software in die Dieselfahrzeuge haben sich viele Autohersteller haftbar gemacht. Folgende unzulässige Abschalteinrichtungen wurden verwendet:

  • Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
  • Thermofenster
  • Akustikfunktion
  • Lenkwinkel- oder Fahrkurvenerkennung
  • Zeitgestreute Abschalteinrichtung

Was bedeutet das für Dieselfahrer?

Die Folge des Dieselskandals für die Verbraucher ist ein massiver Wertverlust ihrer Diesel-PKWs. Betroffene Fahrzeuge haben einen Wertverlust von bis zu 20 Prozent gegenüber anderen Fahrzeugen. Das macht den Verkauf deutlich schwieriger. Manche Modelle sind fast unverkäuflich.

Außerdem drohen nach Software-Updates durch die unsaubere Verbrennung verursachte Motorschäden. Diese können sogar zum Ausfall während der Fahrt führen. Zudem zählen gestiegene Wartungskosten und höherer Verbrauch zu weiteren Folgen des Skandals.

In vielen Städten gibt es bereits Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.


Was können Sie als Dieselfahrer unternehmen?

Sie können zwischen 2 Möglichkeiten entscheiden:

  1. Fahrzeug behalten und Schadensersatz geltend machen: Möchten Sie Ihr Auto behalten, so können Sie bis zu 20% des Kaufpreises abzustellen. Der Schadensersatz kann sowohl bei einem Neu- oder Gebrauchtwagen als auch bei einem Leasing-Fahrzeug geltend gemacht werden.
  2. Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten: Sie können möglicherweise sowohl bei einem Neu- oder Gebrauchtwagen als auch bei einem Leasing-Fahrzeug den Kaufpreis erstattet bekommen. Nach Rechtsprechung des BGH müsste jedoch eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz oder Kaufpreiserstattung zusteht.


Unser Service der Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei!

Ist Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen?

Die Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 besagt, dass es sich bei einem Thermofenster grundsätzlich um eine Abschalteinrichtung handeln kann. Deshalb ist es möglich, dass alle Dieselfahrzeuge ab 2014 manipuliert sind. Es können also alle Verbraucher, die einen Diesel-PKW besitzen, möglicherweise davon betroffen sein.

Wann ist Ihr Schadensersatz verjährt?

Die Verjährung ist aktuell nicht abschließend geklärt. Sollten Sie Ihr Auto vor mehr als 10 Jahren gekauft haben, so steht Ihnen leider kein Schadensersatz zu. Es ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig.

Was können Sie bei finanzierten Fahrzeugen machen?

Sollte kein Anspruch auf Schadensersatz mehr bestehen, können Sie aber ggf. aber trotzdem den Kredit für Ihr Auto widerrufen. In der Regel kann ein Kreditvertrag nur 14 Tage lang widerrufen werden. Sollte sich im Vertrag jedoch ein Fehler befinden, läuft die Widerrufsfrist nicht. Dadurch können Sie ihren Kreditvertrag auch Jahre später widerrufen. Auch ein erfolgreicher Widerruf würde zur Rückabwicklung des Kaufs führen.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Generell besteht hierzu die Möglichkeit. Allerdings bedarf dies aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Rechtsschutzbedingungen eine genaue Überprüfung im Einzelfall. Gerne übernehmen wir für Sie jedoch kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ist der Service kostenfrei? Ab wann entstehen für Sie Kosten?

Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung entstehen Ihnen keine Kosten. Kosten entstehenIhnen immer erst, wenn Sie unsere Kanzlei schriftlich mit der weiteren Geltendmachung beauftragt haben, Ihre Rechte gegen die Beteiligten für Sie wahrzunehmen. Sie erhalten von uns vorab eine Kosteneinschätzung zur finalen Entscheidung der Beauftragung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie kostenfrei.

UPDATE – Betrug auch bei neueren VW-Dieselautos

Aus dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig kann man wohl entnehmen, dass auch die Dieselmotore EA189 und EA288 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen. Laut den Angaben aus dem Bußgeld kann sich der Betrug nicht nur auf die Modelle aus der USA erstrecken.
In Deutschland liegt die Zahl der Autos, die über eine Betrugssoftware verfügen, bei knapp 2,8 Millionen Fahrzeuge.
Mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag.


Rechtsanwalt Tobias Gussmann mit Legal Awards 2020 Siegel

Tobias Gussmann


Geschäftsführer – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Fachanwalt für Steuerrecht


Telefon: +49 911 893 103 – 440
E-Mail: dialog@gbk-rae.de


Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.