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VW: Betrug bei neueren Dieselautos?

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Auch wenn der VW-Chef Herbert Diess VW zu einem Elektroauto-Konzern machen möchte, müsste er erst mal mit dem Diesel-Skandal abschließen. Und das kann für VW sehr teuer werden.

VW-Chef live im ZDF

Damals wies der VW-Chef die neuen Betrugsvorwürfe im ZDF zurück. „Prüfstandserkennung per se braucht man immer, weil man natürlich auf dem Prüfstand sicherstellen muss, dass ABS nicht regelt zum Beispiel, dass sich das Auto auf dem Prüfstand richtig verhält“, so Diess.

Dabei stellte sich allerdings die Frage, ob die Prüfstandserkennung praktisch dafür benutzt wurde, um einen anderen Emissionswert im tatsächlichen Fahrbetrieb zu erzielen. „Der Motor hat keine Abschalteinrichtung“, versicherte der VW-Chef. Laut Herbert Diess wurde der betreffende Motor von externen Instituten und vom Kraftfahrtbundesamt geprüft.

Zweifel aus dem SWR-Bericht

Bereits 2019 äußerte der SWR einen Verdacht, dass die neueren Motoren EA288, die weltweit seit dem Jahr 2012 in Millionen Fahrzeuge eingebaut wurden, über eine „Zykluserkennung“ verfügen. Solch eine „Zyklusreinigung“ könnte dazu dienen, die Abgasreinigung in dem Fahrzeug abzustellen.

Wird der Verdacht bestätigt, so müsste VW viele weitere Kunden entschädigen.

Aus dem SWR-Bericht: Aus den Unterlagen geht (…) hervor, dass ab Mitte 2016 neue Software-Versionen in die Motorsteuerung der Fahrzeuge aufgespielt wurden. Dabei wurden offenbar die sogenannten ‘Fahrkurven’ gelöscht. Fahrkurven sind eine Möglichkeit für ein Fahrzeug, um zu erkennen, ob es auf dem Prüfstand steht. In der technischen Beschreibung des Motors heißt es dazu: „’Ab KW22/16 (für SOP, Modellpflege): Bei neuen Freigaben sind die Fahrkurven aus der Software entfernt'”.

Mit anderen Worten hat der VW-Konzern quasi die Spuren einer unzulässigen Abschalteinrichtung eliminiert. Aktuell ist diese Schlussfolgerung nicht eindeutig bewiesen.

VW-Bußgeld in der Milliarden-Höhe

Im Sommer 2018 musste Volkswagen ein Bußgeld in Höhe von 1.000.000.000 EUR bezahlen. Der „sanktionierende Teil“ des Bußgelds betrug 5 Millionen EUR. Der Rest, also die 995.000.000 EUR waren für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils eingesetzt.

Die ersten Autobesitzer wurden allerdings erst 2020 entschädigt. Von dem Musterverfahren profitierten am Ende rund 245.000 Fahrzeugbesitzer. Am Ende bekamen sie zwischen 1350 und 6257 EUR Schadensersatz. Dabei durften die Diesel-Besitzer ihren Wagen behalten. Viele Autobesitzer wurden ebenfalls zuvor entschädigt und konnten den Wagen zurückgeben. Dies ging allerdings nur bei einer jeweiligen Einzelklage.

Nur wenige VW-Diesel-Fahrer entschädigt

Ein offizieller Vergleich gab es nur bei Fahrzeugen mit einem EA189 Dieselmotor. Trotz sämtlicher verpflichtender Rückrufe wie beispielsweise für den VW T6 mit einem neueren TDI-Motor, wurde nur der EA189 Dieselmotor zu einem „Betrugsdiesel“ erklärt. Zu den Fahrzeugen mit einem Motor des EA189 Typs (Hubraum: 1,2 Liter; 1,6 Liter; 2,0 Liter) gehören solche Marken wie VW, Skoda, Seat, Audi und weitere. Darüber hinaus müsste der Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes oder sonstigen vergleichbaren Genehmigungsbehörde aus Europa festgestellt sein. War das nicht der Fall, so gingen die Fahrzeugbesitzer leer aus.

EA288: Nur US-Motoren betroffen

VW-Konzern behauptet, dass der in Deutschland ausgestellte Milliarden-Bußgeld sich nur auf USA-Modelle bezieht: “Die in den USA und Kanada vertriebenen Volkswagen mit EA288 Motor sind technisch von denen in Europa vertriebenen grundsätzlich verschieden und nicht vergleichbar. Aufgrund der in den USA im Vergleich zu Europa gänzlich unterschiedlichen Abgasgesetzgebung sind die dort vertriebenen Motorkonzepte sowohl hardware-, als auch softwareseitig unterschiedlich.

Kein EA288-Motor hat in Europa einen behördlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten. [Vom] KBA [wurde] kein Motor so umfangreich in eigenen, unabhängigen Untersuchungen überprüft wie der EA288. Das Ergebnis war immer gleich, es liegt keine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA288 vor. Die entsprechenden Ergebnisse hat das KBA in seinen Untersuchungsberichten detailliert veröffentlicht”.

Was steht in dem Bußgeldbescheid wirklich drin?

Laut dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig verfügten sowohl die EA189 als auch EA288 Motoren über eine unzulässige Abschalteinrichtung. In den 37 Seiten des Bußgeldes sind Angaben zu finden, die darauf deuten, dass der Betrug sich auch auf andere Länder außer USA erstrecken kann.

In dem Bescheid werden 10,7 Millionen Fahrzeuge als betroffen erwähnt. In dem Bescheid steht: “die mit dem Dieselmotor EA189 bzw. dessen Nachfolgeentwicklung in den USA EA288 (Gen 3) ausgestattet waren, in verschiedenen europäischen Ländern und in den USA bei den jeweils zuständigen Behörden Typgenehmigungen beantragt und erwirkt wurden, ohne auf die ‘Umschaltlogik’ hinzuweisen”. Dabei kann es sich nur um die Fahrzeuge für den europäischen Raum und für die USA gehen.

Des Weiteren wurden in dem Bescheid die Fahrzeuge aufgelistet, die über eine Betrugssoftware verfügen. In Deutschland liegt die Zahl alleine bei knapp 2,8 Millionen.

Viele EA288-Rückrufe in Deutschland

VW behauptet weiterhin: “Kein EA288-Motor hat einen behördlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten. Auch, und insbesondere, nicht wegen eines unzulässigen Thermofensters. (…) Der Bußgeldbescheid, und die mit ihm geahndeten Ordnungswidrigkeiten, bezieht sich also nicht auf EA288-Motoren in Europa.”

Betrachtet man den Bußgeldbescheid, so kommt die Aussage zweifelhaft vor. Es geht bei der Frage nicht um das „Thermofenster“, sondern um die unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Prüfstandserkennung, was in sehr vielen Fahrzeugen zu finden ist.

Es gab bereits einige Rückrufe der EA288-Fahrzeuge, beispielsweise:

  • Transporter VW Crafter: Das Fahrzeug hält die Emissionsgrenzwerte zwar ein, dennoch kommt es hier auf den AdBlue-Verbrauch an.
  • VW Bulli T6 mit einem 2,0 Liter TDI-Dieselmotor, Schadstoffnorm Euro 6. Laut KBA führt die Konformitätsabweichung zu Euro-6-Grenzwerte Überschreitung.

Einige EA288-Besitzer haben vor Gericht geklagt und konnten ihre Fahrzeuge tatsächlich zurückgeben.

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Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

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