BGH-Urteil: Banken müssen knapp 4,7 Milliarden Euro zurückzahlen

BGH-Urteil: Banken müssen knapp 4,7 Milliarden Euro zurückzahlen

Lesedauer: 2 Minuten

Nach dem Urteil des BGHs steht fest: Banken und Sparkassen müssen zu viel einkassierte Gebühren zurückzahlen. Die Summe beläuft sich auf 4,7 Milliarden EUR, im Schnitt sind es bis zu 120 EUR pro Bankkunden. Was Sie über das Urteil des BGHs über die Bankgebühren wissen müssen, erzählen wir Ihnen hier!

Urteil des BGHs

Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Banken und Sparkassen die Gebühren nicht ohne Zustimmung des Kunden einführen oder erhöhen dürfen. Nun müssen die Banken für die Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Zustimmung der Kunden einholen.

Wurden die Gebühren ohne ihre Zustimmung erhoben, so können sie diese nun zurückfordern. Das geht auch rückwirkend für die Gebühren ab den 1. Januar 2018. Das Urteil wird voraussichtlich mehr als 1.200 Banken betreffen.

Was bedeutet das für die Kunden?

Das Urteil bringt gute Nachrichten für die Kunden mit sich: Durchschnittlich hat jeder Kunde einen Anspruch auf die Rückerstattung in Höhe von circa 120 EUR. Außerdem gibt es etwa 50 EUR für die Vertretung der Girocard oder für die Erhöhung der monatlichen Gebühr.

Ein Beispiel dafür ist die Commerzbank. Die Commerzbank hat Bargeld Ein- und Auszahlungen und beleghafte Überweisungen um einen EUR angehoben. So können ziemlich schnell im Jahr 100 EUR oder mehr zusammenkommen.

Bei weiteren Kreditinstitutionen kann die Rückerstattung noch höher ausfallen. Sind Sie Kunde der Volksbank Mainspitze, so können sie laut einer Analyse der Vergleichsportale bis zu 150 EUR zurückerhalten. Als Kunde der Kreissparkasse Ostalb liegt die Höhe der möglichen Rückerstattung sogar bei 225 EUR.

Was sollten die Kunden tun?

Als Kunde haben Sie ein Anspruch auf die Rückerstattung der ohne Einwilligung erhobenen Gebühren. Doch als Kunde sollen Sie nicht auf die Banken warten, sondern selber die Initiative ergreifen. Die Experten raten den Kunden, sich entweder selbst an die Banken und Sparkassen zu wenden oder sich einen Anwalt zu holen.

Mehr zum Thema Bankgebühren finden Sie hier.

Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht.

Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

    Hinterlasse einen Kommentar