Dieselskandal: EuGH erklärt Thermofenster für illegal
Nach einem Urteil des EuGH von 17.12.2020 (Rechtssache C-693/18) wurden die Thermofenster als unzulässig erklärt. Die Hersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen einbauen, die erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfstand befindet und die Abgaswerte verschönern, um die Zulassung zu erreichen.
Was ist ein Thermofenster?
Ein Thermofenster ist eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung. Solche Thermofenster-Abschalteinrichtungen werden in vielen Diesel-Fahrzeugen wie Mercedes Benz, BMW, Opel, VW etc. verbaut.
Das Thermofenster ist in die Motorsteuerung verbaut und reguliert das Abgasverhalten in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Viel Abgas wird in den bestimmten Temperaturbereichen in den Motor zurückgeführt. Für die nicht zurückgeführten Abgase wird AdBlue eingesetzt.
Solch eine Abschalteinrichtung, die während des Prüfstands systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, ist unzulässig.
Wann ist eine Abschalteinrichtung zulässig?
Der EuGH verdeutlichte, „dass das [Verbauen von Abschalteinrichtungen] weiterhin möglich ist, wenn es der Sicherheit des Motors und der Insassen dient“.
Sofern die Abschalteinrichtungen mit dem Ziel, den Motor vor Verschmutzung bzw. vor Verschleiß zu schützen, zählen diese nicht zu den zulässigen Ausnahmen.
Folgen des EuGH-Urteils
Vom Urteil des EuGH sind vor allem Dieselfahrzeuge der Marke VW hart betroffen, da der aktuelle VW-Dieselmotor EA 288 Thermofenster verbaut hat. Auch die älteren Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 enthalten unzulässige Abschalteinrichtungen.
Unzulässige Thermofenster werden allerdings nicht nur von VW verwendet: Mercedes-Benz, Mitsubishi, Volvo, Skoda und viele weitere Automobilhersteller stehen im Verdacht, nun illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt zu haben.
Die betroffenen Verbraucher können vom ersten BGH-Diesel-Urteil ausgehen und auf ein Schadensersatz oder eine Kaufpreiserstattung hoffen. Laut BGH stellen solche unzulässige Abschalteinrichtungen eine sittenwidrige Schädigung dar.
Autos müssen nachgerüstet werden
Das Kraftfahrtbundesamt kam zum Ergebnis, dass die gesetzlich zugelassene Ausnahme der Abgasreinigung von allen deutschen Herstellern genutzt wurde. Die Hersteller müssten Millionen Dieselautos zurückrufen und ein Software-Update installieren, um die Abgasmanipulation zu verhindern.
„Der Automobilindustrie drohen Rekord-Rückruf- und -Klagewellen. Das Thema hat jetzt eine europäische Dimension“
, meinte der Berliner Rechtsanwalt Claus Goldenstein.
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