Dieselskandal: Wohnmobilbesitzer mit Fiat-Motoren betroffen

Dieselskandal: Wohnmobilbesitzer mit Fiat-Motoren betroffen

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Weitere Dieselskandalbetroffene: Tausende Wohnmobilbesitzer sind entsetzt. Auch bei Wohnmobilen soll eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sein. Die Wohnmobile stoßen mehr Schadstoffe aus als auf dem Prüfstand steht. Den Besitzern drohen Fahrverbote, Wertverluste und sogar der Entzug der Straßenzulassung. Besitzen Sie ein Fiat oder Iveco Wohnmobil, können Sie eventuell wegen möglichen Betrugs mit Abschalteinrichtungen Anzeige erstatten.

Welche Wohnmobil-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?

Vom Abgasskandal sind folgende Marken getroffen:

  • Fiat
  • Iveco
  • Jeep
  • Alfa Romeo

Dabei handelt es sich um Wohnmobil-Motoren mit der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Dazu gehören Modelle der Baujahre 2014 bis 2019. Genauer sind es folgende Motoren:

  • 1,3 Liter Diesel
  • 1,6 Liter Diesel
  • 2,0 Liter Diesel
  • 2,2 Liter Diesel
  • 2,3 Liter Diesel
  • 3,0 Liter Diesel

Die Messwerte

Die Messwerte bei sämtlichen Wohnmobilen fielen sehr schlecht aus. Das Ergebnis war erschreckend: Der Stickoxidausstoß lag fast 20-fach über dem Grenzwert.

Alex Friedrich kommentierte die Situation: “Das ist unglaublich. Da steht Euro 6 drauf, aber er hat nicht einmal die Euro-1-Grenzwerte eingehalten. Es ist ein Euro-0-Fahrzeug. Das heißt, das Fahrzeug hat Werte, die unglaublich hoch sind und das ist für mich unakzeptabel, wie man ein solches Fahrzeug auf den Markt bringen kann und Euro 6 drauf schreiben kann. Das ist Betrug.”

Vorerst keine Fahrverbote

Besitzen Sie ein älteres Fahrzeug, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit Bekanntwerden des Mangels. Die Frist dauert 36 Monate und endet daher erst zum 31.12.2023. Sie müssen daher vorerst keine Stilllegung befürchten.

Der Betriebserlaubnisverlust könnte Ihnen erst dann drohen, wenn der Hersteller einen verpflichtenden Rückruf veröffentlicht und Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Es wurden bereits Nachrüstlösungen von unabhängigen Anbietern angekündigt. Bei neueren Fahrzeugen müssten diese im Einklang mit der Gewährleistung stehen. Ansonsten würde diese erlöschen.

Was können Sie als Dieselfahrer unternehmen?

Besitzen Sie ein manipuliertes Wohnmobil? Sie können zwischen 2 Möglichkeiten entscheiden:

  1. Wohnmobil behalten und Schadensersatz geltend machen: Möchten Sie Ihr Auto behalten, so können Sie bis zu 20 Prozent des Kaufpreises abstellen. Der Schadensersatz kann sowohl bei einem Neu- oder Gebrauchtwagen als auch bei einem Leasing-Fahrzeug geltend gemacht werden.
  2. Wohnmobil zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten: Sie können möglicherweise sowohl bei einem Neu- oder Gebrauchtwagen als auch bei einem Leasing-Fahrzeug den Kaufpreis erstattet bekommen. Nach Rechtsprechung des BGH müsste jedoch eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz oder Kaufpreiserstattung zusteht.

Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

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