Online-Coaching – Vielversprechende Geschäftsidee oder rechtliche Unsicherheit?

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Auf sämtlichen Social-Media-Plattformen werden neue und erfolgsversprechende Business-Ideen vorgeschlagen. Vermeintlich erfolgreiche Self-Made-Millionäre bieten dazu zunächst günstige Workshops, Online-Coaching und andere Seminare an, um einen „erfolgreich“ zu machen. Unabhängig davon, ob dies als eine Variante eines Schneeballsystems ist und der Erfolg dieser Coaches darin besteht kostenintensive Workshops anzubieten, ist das Modell des Online-Coachings auch eine rechtliche Herausforderung.


In vielen Fällen findet man zunächst lediglich „kostenlose“ erste Videos und „Workshops“ bis später die vermeintlich besseren Coaching-Angebote, auch mit hohen Rabatten mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten. Die Frage ist dabei prinzipiell nicht, ob diese Angebote für manche Teilnehmer sinnvoll sind, sondern, ob diese Angebote überhaupt rechtlich erlaubt sind.
Um Verbraucher zu schützen, ist es nämlich nicht jedem erlaubt Lehrgänge anzubieten, weswegen ein Großteil der Coaches eigentlich keine Lehrgänge anbieten dürften.


Wir erklären Ihnen hier, worauf Sie achten müssen und warum Online-Coaching in der Regel keine gute Geschäftsidee für Sie ist.


Gibt es eine Zulassungspflicht für Online-Coachings?

Auch wenn die meisten Online-Coaches im Internet nicht zugelassen sind, herrscht für einige Tätigkeiten im Bereich des Online-Coachings eine Zulassungspflicht. Das gilt insbesondere für heilkundliche Tätigkeiten.

Das bedeutet, dass besonders bei therapeutischen oder anderen gesundheitlichen Themen Vorsicht geboten ist. Hier ist besonders darauf zu achten, welche Begrifflichkeiten die Coaches verwenden.

Coaching darf keinesfalls mit heilkundlicher oder therapeutischer Tätigkeit verwechselt werden, es sei denn, der Coach besitzt die notwendige Zulassung, wie etwa die eines Heilpraktikers oder eines Psychotherapeuten.

Wichtig ist, dass Coaching, welche in den Bereich der Heilberufe oder psychotherapeutischen Hilfe fällt, gesetzlich geregelt ist und bestimmte Qualifikationen sowie eine Zulassung verlangt. Ein Coach, der ohne entsprechende Lizenz heilkundliche Dienstleistungen erbringt, riskiert, gegen das Heilpraktikergesetz oder das Psychotherapeutengesetz zu verstoßen.


Gilt auch ein Widerrufsrecht für Verträge mit Online-Coaches?

Besonders bei online gut dargestellten Coaching-Angebote, werden Verträge zwischen dem Dienstleister und einem Verbraucher geschlossen. Auch wenn online Verträge immer schneller geschlossen werden, sollten Sie als Verbraucher Ihre Rechte kennen und auch die Verträge genau ansehen.


Ein häufiges rechtliches Thema im Online-Coaching ist das Widerrufsrecht. Für Coachings, die online abgeschlossen werden, gelten grundsätzlich die Vorschriften des Fernabsatzrechts, was bedeutet, dass Kunden einen Vertrag binnen 14 Tagen nach Abschluss widerrufen können, wenn sie nicht explizit auf ein entsprechendes Recht hingewiesen wurden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. So kann das Widerrufsrecht entfallen, wenn der Coach mit der Dienstleistung (also dem Coaching) zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt und der Kunde dies ausdrücklich akzeptiert. Damit sind vor allem individuell vereinbarte Termine und bereits erbrachte Leistungen von diesem Widerruf ausgeschlossen.


Auch wenn wir hoffen, dass Sie selbst nie davon betroffen sind, gibt es leider zu viele Missbrauchsfälle besonders im Online-Coaching Bereich, weswegen wir Sie gerne vor bestimmten Anzeichen warnen müssen.

Achten Sie bei Coaching-Angeboten immer auf die Ihnen bereitgestellten Verträge. Lesen Sie diese genau durch und achten Sie darauf, wie Sie bezüglich des Widerrufsrechts belehrt werden. Sollte es eine solche Widerrufsbelehrung nicht geben oder andere rechtliche Punkte wie Impressum oder AGB fehlen, so kann es sich hierbei sehr gut um einen Betrugsfall handeln.


Sittenwidrigkeit und Missbrauch im Coaching-Bereich

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob die vertraglichen Regelungen oder das Verhalten von Coaches als sittenwidrig angesehen werden können. In der Rechtsprechung, insbesondere durch das Bundesgerichtshof-Urteil vom 28. April 2011 (Az. III ZR 98/10), wurde festgestellt, dass Verträge sittenwidrig sein können, wenn sie die Vertragspartner in einer Weise benachteiligen, die als unethisch oder ausbeuterisch gilt.


Für Coaches bedeutet das konkret, dass unrealistische oder irreführende Versprechungen über die Ergebnisse des Coachings ein rechtliches Problem darstellen können. Wenn ein Coach etwa dem Kunden garantiert, dass dieser mit dem Coaching in kürzester Zeit eine berufliche oder persönliche Veränderung von erheblichem Ausmaß erfährt, ohne dass hierfür ein realistisches Fundament besteht, kann dies als unzulässige Geschäftspraxis gewertet werden.

Grundsätzlich erkennt man hierbei auch, wann es sich um ein seriöses Angebot handelt und wann die Coaches lediglich leere Versprechungen machen.


Die meisten Coaches versuchen Verbraucher durch hohe Erfolgszahlen und den eigenen vermeintlichen Erfolg zu catchen. Achtet man allerdings auf die Formulierungen und auch auf die angeblichen Rezensionen, sind es meistens lediglich Erfolge durch das Anbieten dieses Coachings.
Folglich handelt es sich um ein sittenwidriges Verhalten, was nicht nur moralisch fragwürdig ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen mit sich bringen kann.

Typische Beispiele sind, wenn Coaches einen Kurs anbieten, der laut deren Aussage, einen zu Millionären machen würde oder der ein Leben vollkommen verändert.


Sollten Sie ebenfalls an einem sittenwidrigen Missbrauch im Coaching-Bereich betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen für Sie, ob es sich um einen Missbrauch handelt und ergreifen sämtliche Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen.


Was können Sie tun, um zu erkennen, welche Angebote serös sein können?

  • Internetauftritt: Sehen Sie sich den Internetauftritt genau an. Als Coach sollte hier nicht nur ein vollständiges Impressum, sondern auch AGB und eine schlüssige Widerrufsbelehrung vorhanden sein. Sehen Sie sich hierbei genau an, wo beispielsweise der Sitz des Unternehmens ist und ob hier die Informationen zusammenpassen.
  • Bereitgestellte Unterlagen: Werden Ihnen bereits Verträge, AGB und Widerrufsbelehrungen zugesendet, sehen Sie sich diese kritisch an. Es handelt sich hierbei um einen Dienstvertrag, den Sie auch im Detail durchlesen sollten. Neben Ihren eigenen höchstpersönlichen Informationen, die zu schützen sind, schließen Sie gegebenenfalls einen Vertrag ab, der langfristige Folgen haben kann.
  • Außendarstellung und Versprechungen: Viele Coaches sind teilweise bessere Vertriebler als Profis in Ihrem Gebiet. Sollten die Coaches Versprechungen machen, sehen sie sich diese ebenfalls kritisch an und überlegen sich, ob diese tatsächlich passen und realistisch sind.
  • Reputation und Lebenslauf: Beim Coaching handelt es sich um eine Dienstleistung, bei der die Leistung grundsätzlich vom Dienstleister abhängt. Recherchieren Sie aus diesem Grund genau und sehen sich den Lebenslauf des Coaches an. Hinterfragen Sie, was den Coach dazu berechtigt in diesem Bereich des Lebens tatsächlich helfen zu können. Zudem können Sie teilweise auch unabhängige Erfahrungsberichte finden, die nicht auf bezahlter Werbung basieren.

Fazit

Der Online-Coaching-Bereich birgt rechtliche Risiken, die nicht unbeachtet bleiben sollten. Besonders die Themen Zulassungspflicht, Widerrufsrecht und die Gefahr von sittenwidrigen Vertragsbedingungen und Verhalten sollten nicht unterschätzt werden. Indem Sie kritisch sämtliche Informationen betrachten und unrealistische Versprechungen durchschauen, können Sie sich vor einigen Betrugsmaschen schützen. Sollten Sie Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte gerne zur Verfügung, um Sie durch den rechtlichen Dschungel zu navigieren und Ihnen zu helfen.


Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Wir von GBK Legal sind für Sie da.

Geschrieben von

Annika Metzmacher ist als studierte Betriebswirtin tätig. Mit ihrem betriebswirtschaftlichen Studium versteht sie die wirtschaftlichen Aspekte rechtlicher Fragestellungen und versucht komplexe Angelegenheiten verständlich zu kommunizieren.

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