Erste Klage gegen Adler-Group ist raus

Erste Klage gegen Adler-Group ist raus

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Am 30. April 2022 hat der Immobilienkonzern Adler-Group den Jahresabschluss für das Jahr 2021 veröffentlicht. Der Jahresbericht wurde allerdings ohne Testat von einem Wirtschaftsprüfer an die Öffentlichkeit präsentiert, was bei Anlegern für viel Unruhe gesorgt hat. Am 29. April 2022 lag der Aktienkurs bei 7,24 EUR, am 2. Mai stürzte die Aktie auf 4,50 EUR. Seitdem liegt der Aktienkurs weiterhin sehr niedrig.


Erste Klage gegen Adler-Group

Drei Tage nach dem der Jahresabschluss 2021 veröffentlicht wurde, wurde die erste Klage beim Landgericht Frankfurt am Main (LG) eingereicht. Dem Konzern aus Luxemburg wird vorgeworfen, Ad-hoc-Pflichten verletzt zu haben. Mit anderen Worten hat der Konzern die Informationen über den bevorstehenden Versagungsvermerk (Disclaimer of Opinion) verschwiegen.

Der Kläger will durch die Klage den Kursdifferenzschaden geltend machen.

Jetzt soll in einem Musterverfahren geklärt werden, ob es für die Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.


Aktien der Adler-Group haben massiv an Wert verloren

In guten Zeiten lag die Adler-Aktie bei 10 EUR, nun ist diese auf rund 4 EUR abgestürzt. Rekordtief wurde nach dem Interview von dem Adler-Verwaltungsratschef Stefan Kirsten dokumentiert: Die Aktie lag bei 3,74 EUR.


Kritik der Adler-Group

Schon bevor der Jahresabschluss 2021 ohne Testat veröffentlicht wurde, stand der Immobilienkonzern stark unter Kritik. Adler-Group wird vorgeworfen, bei der Bewertung einzelner Immobilien geschummelt zu haben. Auch ominöse Transaktionen mit mutmaßlich nahestehenden Personen sind dem Konzern mehrfach vorgeworfen worden.

Die Umstände werden oft in den Medien mit dem Fall Wirecard verglichen. Fraser Perring, britischer Analyst von Viceroy Research, hat zuvor dem Zahlungsdienstleister Betrugsvorwürfe gemacht.


Ist eine Klage sinnvoll?

Die große Frage ist, ob sich jetzt bereits eine Klage lohnt? Das kann zurzeit keiner so genau sagen, denn der Fall wird erst jetzt groß. Kein Testat ist kein Beweis für illegale Geschäfte, es ist lediglich nur ein Zweifel des Wirtschaftsprüfers.

Sollten Sie eine Klage erheben wollen, müssen Sie mit einem Kostenrisiko, das ein Prozess mit sich bringt, rechnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Adler-Group nach dem Verfahren oder bereits währenddessen insolvent wird. Denn in so einem Fall kann sich der Insolvenzverwalter das Geld von Aktionären holen oder Sie gehen als Kläger mit leeren Händen aus.

Sinnvoll wäre abzuwarten. Eine Sammelklage ist bislang nicht bekannt gegeben worden.


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Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

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