Impfschäden: Anspruch auf Entschädigung?

Impfschäden: Anspruch auf Entschädigung?

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Erleiden Sie einen gesundheitlichen Schaden nach einer Impfung, so haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Bisher wurden deutschlandweit rund 1.200 Anträge auf staatliche Entschädigung nach der Covid-19-Impfung gestellt.

Corona-Impfung

Die Impfung gegen Corona-Virus gilt weltweit als großer Erfolg. In Deutschland gab es bereits 162 Millionen Impfungen.

Wie alle anderen Arzneimittel und Medikamente können auch Schutzimpfungen mit sämtlichen unangenehmen Reaktionen einhergehen. Ganz egal, ob die Impfung gegen Corona von BioNTech, Johnson & Johnson, Moderna, Novavax oder AstraZeneca war. In der Regel klingen die Impfreaktionen allerdings relativ schnell wieder ab. In seltenen Fällen kann es aber zu Impfkomplikationen oder Impfschäden kommen.

Wie bereits erwähnt wurde, wurden seit dem Beginn der Impfkampagne bereits 1.200 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden gestellt. Allerdings wurden bis Mitte Januar 2022 nur 18 Anträge bewilligt. 30 Anträge auf staatliche Entschädigung wurden abgelehnt, 3 wurden aus sonstigen Gründen als erledigt markiert und der Rest wird noch geprüft.

Entschädigung für Opfer von Impfschäden

Ein Impfschaden wird als ein gesundheitlicher Schaden definiert, der als Reaktion zufolge einer vom Staat empfohlenen Impfung entstanden ist. Der Schaden sollte auch nach 6 Monaten vorhanden sein. Für die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen, die durch die Schutzimpfung entstanden sind, können Sie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen.

Folgende Leistungen können Sie ggf. in Anspruch nehmen:

  • Rentenzahlungen (die Höhe wird je nach Schwere des Gesundheitsschadens ermittelt, diese kann zwischen 156 und 811 EUR betragen)
  • Heilbehandlungen (Kuren, Kosten für einen stationären Aufenthalt, Rehabilitation, orthopädische Hilfsmittel)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld
  • Versorgung der Hinterbliebenen (Waisen-, Eltern-, Witwer- oder Witwenrente)

Wurden Sie in Ihrem vorherigen Job durch Impfschäden eingeschränkt oder können diesen gar nicht mehr ausüben, dann können noch folgende Leistungen gewährt werden:

  • Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (dazu gehören beispielsweise Umschulungen)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Schutzimpfung müsste öffentlich empfohlen gewesen sein. Dies könnten zum Beispiel Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde gemacht haben. Dazu gehört beispielsweise die Corona-Impfung oder Grippe-Impfung.

Außerdem konnte die Impfung in besonderen Fällen auch gesetzlich angeordnet werden. Das wäre zum Beispiel bei der Masern-Impfung für medizinisches Personal oder für Lehrer der Fall.

Die Schädigungen von der Schutzimpfung sollten nach 6 Monaten immer noch vorliegen.

Für die Antragstellung sollten Sie die Impfbescheinigung und den Antrag auf Gewährung von Leistungen parat haben.

Was sind typische Impfreaktionen und Impfschäden nach der Covid-19-Impfung?

Die Schutzimpfung löst bestimmte Reaktionen in Ihrem Körper aus. Zu den typischen Reaktionen unmittelbar nach der Impfung gehören beispielsweise Müdigkeit, Muskel-, Gelenk- oder Kopfschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, Frösteln und Fieber. In der Regel klingen die Symptome aber relativ schnell wieder ab.

Zu den bis jetzt festgestellten Impfschäden gehören überwiegend internistische Schädigungsfolgen wie Herzmuskelentzündungen, Infarkte oder Thrombosen.

Wenn Sie eine Entschädigung beantragen wollen, müsste zuerst unterschieden werden, ob es sich in Ihrem Fall um eine Impfreaktion, Impfnebenwirkung oder einen Impfschaden handelt. Denn nur ein Impfschaden kann entschädigt werden.

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Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

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