Irre Preiserhöhungen für Gas und Strom bei Unternehmern

Irre Preiserhöhungen für Gas und Strom bei Unternehmern

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Nicht nur Privatverbraucher haben in der letzten Zeit Briefe mit irren Preiserhöhungen für Gas und Strom aufgefunden. Viele Unternehmer fanden eine unangenehme Überraschung im Briefkasten: Die Gas-Rechnungen mit teilweise 1.200 Prozent Aufpreis.


Bäcker soll 75.000 EUR pro Monat zahlen

Der 71-Jährige Großbäcker Eckehard Vatter aus Hannover präsentierte seine neuen Rechnungen in den Medien mit dem Kommentar: „Sind die irre???“. Statt 5.856 EUR im Monat (wie im Vorjahr) soll der Bäcker jetzt 75.191,89 EUR pro Monat zahlen. Das entspricht einem Anstieg von 1.200 Prozent.

Der Bäcker betreibt 35 Filialen und beschäftigt 430 Mitarbeiter. Nun wurde er zur Kasse gebeten und muss innerhalb von 14 Tagen 330.000 EUR bezahlen. Dabei hatte er einen Vertrag mit Preisgarantie bis Ende 2023.


Strom wird schwerer zu bekommen

Doch nicht nur die Preise werden jetzt nicht mehr zu bezahlen sein, manche Unternehmen kommen an keine Stromverträge mehr. In Osnabrück wurden mehr als 1.000 Unternehmenskunden von den Stadtwerken gekündigt.

Darunter Mechthild Möllenkamp, Betreiberin von fünf Edeka-Filialen. Ihr Vertrag wurde von den Stadtwerken Osnabrück zum 31.12 gekündigt. Grundsätzlich war es ein normaler Vorgang zum Laufzeitende, doch dieses Mal hat die Frau Möllenkamp kein Angebot für den Anschlussvertrag bekommen.

Deutschlandweit sind unzählige Unternehmer und Einzelhändler von derselben Situation betroffen. Die Verträge laufen zum Jahresende ab, neue Verträge bekommt man vom Grundversorger nicht.


Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Am Mittwoch, den 14. September 2022, wurde vom Bundeskabinett die Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dadurch soll eine kleine Entlastung für Verbraucher sichergestellt werden.

Die Senkung soll auf die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 erfolgen. Die Senkung soll eins zu eins an die Verbraucher von Unternehmen so weitergegeben werden.


Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Um Unternehmen in den Krisenzeiten zu unterstützen, ist bereits ein Energiekostenzuschuss geplant. Die Höhe hängt davon ab, wie stark das Unternehmen von den überdurchschnittlich hohen Energiekosten betroffen ist. Die Förderung ist auf den Mittelstand ausgerichtet.

„Dass das den deutschen Mittelstand erheblich entlasten wird, ist zu erwarten. Dass es ihm alle Kosten abnimmt, wiederum nicht. Die energieintensiven Unternehmen sollen durch dieses Programm so unterstützt werden, dass sie nicht wegen der hohen Energiekosten aufhören zu produzieren oder Pleite gehen”, so der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Robert Habeck.


Was können Sie als Unternehmer tun?

Haben Sie auch einen Brief mit einer massiven Anhebung der Energiepreise erhalten? Das können Sie tun:

  • Überprüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Preisgarantie enthält
  • Lesen Sie die Unterlagen sorgfältig. Wurde die Ankündigung der Preiserhebung rechtzeitig und transparent angekündigt?
  • Holen Sie sich rechtliche Unterstützung

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Wir von GBK Legal sind für Sie da. Unser Service der Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei!

Geschrieben von

Diana ist im Marketing tätig. Das deutsche Recht kann für viele überwältigend werden. Aus diesem Grund versetzt sie sich gerne in die Lage der Betroffenen und versucht wichtige Themen einfach und verständlich zu erklären. Für Kollegen und Freunde ist sie immer da und unterstützt sie mit ihrem Wissen, wo sie nur kann.

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