Lesedauer: 2 Minuten Am Donnerstag (09.09.2021) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein „historisches Urteil“ (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) ausgesprochen: Die Autokreditverträge der deutschen Autobanken gelten aufgrund unzureichender Infos als rechtswidrig. Welche Angaben müssen in Verträgen erhalten sein? Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil
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