Preiserhöhungen bei Gas und Strom: Wann sind Erhöhungen unwirksam?
Einige Verbraucher haben bereits Briefe oder E-Mails mit erheblichen Preiserhöhungen für Gas und Energie erhalten. Doch laut Experten sind rund 80 Prozent solcher Preiserhöhungsschreiben falsch und somit unwirksam. In diesem Beitrag erzählen wir Ihnen, worauf Sie bei solchen Schreiben achten müssen und was Sie dagegen unternehmen können.
Preiserhöhungen für Gas und Strom
Als Folge des Ukraine-Krieges kam die Energie-Krise, die Preise für Gas und Strom sind explodiert. Viele Anbieter haben ihre Abschläge erhöht, die Mehrkosten wurden direkt auf die Verbraucher umgeleitet.
Viele Häuser haben bereits ein Schreiben mit der Ankündigung der Erhöhung der Preise zugestellt bekommen. Nun stellt sich die Frage, ob solche dramatische Preiserhöhungen überhaupt rechtens sind?
Wann dürfen Preise erhöht werden?
Die Preise für Gas und Strom setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Dazu gehören nicht nur der Einkaufspreis für Gas und Strom, sondern auch die Vertriebskosten, Umlagen, verschiedene Steuern und Abgaben. Bei Strom sind es vor allem Netzentgelte, die Stromsteuer, die EEG-Umlage usw..
Kommt es zur Erhöhung der Kosten für einzelne Faktoren, so kommt es zu Preiserhöhungen.
Gesetzlich ist es erlaubt den Grundversorgern die Preise zu erhöhen, sofern Kostenfaktoren steigen, auf die sie keinen Einfluss haben.
Bei Sonderverträgen sieht es anders aus: Hier müssten die möglichen Preisveränderungen in den AGB festgehalten sein.
Verträge mit Preisgarantie
Handelt es sich bei deinem Vertrag um einen Vertrag mit Preisgarantie über bestimmte Laufzeit, so sind jegliche Preiserhöhungen nicht wirksam. Die Preisbindung bleibt für die Anbieter bestehen trotz steigender Anschaffungspreise. Eine Erhöhung kann demnach erst nach Vertragsende gemacht werden.
Versorger müssen rechtzeitig und korrekt über Erhöhungen informieren
Die Ankündigung der Preissteigerung muss mindestens 6 Wochen vor der unmittelbaren Erhöhung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, so können Sie der Preiserhöhung widersprechen.
Die Preissteigerung muss klar ersichtlich auf der Webseite des Versorgers zu sehen sein.
Bei Sonderverträgen (Tarife außerhalb der Grundversorgung) gilt eine Frist von 4 Wochen.
Enthält das Schreiben Fehler oder wird nicht transparent gestaltet, so ist die Erhöhung unwirksam. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Erhöhung zwischen den Werbeinformationen versteckt wäre oder wenn der Anbieter nicht explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweist.
Widerspruch einlegen
Fehlen die Informationen oder werden Tricks verwendet, um diese zu verschleiern, so können Sie den Erhöhungen widersprechen. Sie können ein Widerspruchsschreiben selbst verfassen oder juristische Hilfe hinzuziehen. Wir von GBK Legal sind für Sie da!
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