wenigermiete.de darf weiter machen
(BGH, Urteil v. 27.11.2019, VIII ZR 285/18)
Der BGH hat nun geurteilt: Das Angebot von wenigermiete.de ist verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die vom Inkassodienstleister angebotenen Maßnahmen seien insgesamt noch als Inkassodiensleistung zu betrachten und nicht als Rechtsdienstleistung, zu der ein Inkassodienstleister grundsätzlich nicht berechtigt wäre.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Lexfox GmbH für einen Mieter gegen eine Wohnungsgesellschaft auf Basis der Mietpreisbremse Ansprüche auf Rückzahlung von überhöhte Miete geltend gemacht. Der Mieter hatte seine Ansprüche an die Lexfox GmbH abgetreten. Die Vorinstanz hatte die Abtretung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdiensleistungsgesetz als unwirksam angesehen. Dem hat der BGH nun eine Absage erteilt.
Es dürfte daher auch in Zukunft weitere sog. Legal Tech Modelle entstehen, welche zulässig und in Konkurrenz zur Anwaltschaft stehen.
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