Bankgebühren: Die Folgen des BGH-Urteils
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind neu eingeführte oder erhöhte Bankgebühren, die ohne Zustimmung der Kunden eingeführt wurden, nun unzulässig. Die Kreditinstitute sind zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Urteil des BGH
Ende April hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Banken und weitere Kreditinstitutionen ihre Gebühren nicht ohne Kundenzustimmung erhöhen oder einführen dürfen. Früher haben die Bankkunden meistens ein Schreiben erhalten, in dem sie über die Änderungen informiert wurden. Sollten sie dieses Schreiben nicht beantworten, so galt die Zustimmung als erteilt.
Nun kam das Verbot der Zustimmungsfiktion, die Banken wurden zu Rückzahlungen verpflichtet.
BaFin schaltet sich in den Streit ein
Eine Sprecherin der Finanzaufsichtsbehörde BaFin teilte mit, dass die betroffenen Kreditinstitute eigenständig auf die BGH-Entscheidung reagieren müssen. „Wir als Aufsicht haben darauf selbstverständlich ein wachsames Auge“, so die Behördensprecherin.
Was machen die Banken?
Das Urteil (BGH-XI-ZR-26-20) machte die bisherigen Klauseln, die die Banken zur Änderung von Geschäftsbedingungen eingeführt haben, unwirksam. Das gibt den Kunden die Berechtigung, die zu viel erhobene Gebühren wieder einzufordern. Jedoch hoffen weiterhin viele Banken, dass sie das zu viel eingesammelte Geld behalten können. In der Vergangenheit kam es öfters dazu, dass die Kunden ihre Ansprüche nicht eingefordert haben. So hoffen die Banken, dass durch Abwarten die Rückzahlungen nur in geringem Ausmaß gezahlt werden.
Die Strategie funktionierte bereits in der Vergangenheit: als 2014 die Urteile (BGH-XI-zr-348-13 und BGH-XI-zr-17-14) zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren gefallen sind, haben die Kreditinstitutionen einige Hundert Millionen EUR zurückgezahlt. Dabei hat jedoch alleine die Deutsche Bank über 400 Millionen EUR zurückgestellt.
Wie könnte ich vorgehen?
Als Kunde oder Kundin können Sie alle Preisveränderungen infrage stellen. Das BGH-Urteil betrifft sowohl die Kontogebühren als auch anderen sämtliche Kosten, die ohne ihre Zustimmung eingeführt oder erhöht wurden.
Sie können die Kosten mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) vergleichen und unzulässige Kostenerhöhungen zurückfordern. Ihr Anspruch verjährt demnach erst nach 3 Jahren.
Als Betroffene*r können Sie die Banken selber anschreiben und eine Rückerstattungsfrist setzen oder eine außergerichtliche Tätigkeit beauftragen.
Wenn Sie das Thema interessiert, können Sie das Interview mit Businesstalk am Kudamm hier einsehen.
Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht.