Wirecard-Schlüsselfigur für tot erklärt – Was hat es damit auf sich?
Der deutsche Geschäftsmann Christopher B. und Partner des Zahlungsabwicklers Wirecard wurde laut der „Financial Times“ und dem „Handelsblatt“ auf den Philippinen für tot erklärt. Die Hintergründe hierzu seien noch ungeklärt. Ob es hier einen Zusammenhang zu den obskuren Geschäften der Wirecard-Firma gibt, sei noch unklar.Christopher B. galt als einer der Schlüsselfiguren des insolventen Dax-Konzern Wirecard und war laut dem Manager Magazin einer der wichtigsten Kontaktleute des flüchtigen Ex-Vorstands Jan Marsalek. Gegen B. leiteten die philippinischen Behörden Ermittlungen ein, da 1,9 Milliarden Euro auf einem Treuhändlerkonto für inexistent befunden wurde. Eine Summe, die Wirecard in seiner Bilanz verbuchen wollte. Dies führte schlussendlich auch zum Kollaps des Zahlungsabwicklers.Darüber hinaus führte er zwei Partnerfirmen, die nach weitgehenden Untersuchungen für einen Großteil des von Wirecard verbuchten Geschäftes sorgten. Dazu gehörte zum einen die PayEasy Solutions, welches dem Kunden angeblich hohe Kredite gewährte. So wolle Wirecard überprüfen, ob die Geschäfte dieser Partnerfirmen überhaupt zum Nutzen des Unternehmens betrieben wurden. Laut dem „Manager Magazin“ hatte B. Anfang März gemeinsam mit dem damaligen Asienvorstand Marsalek die Sonderprüfer von KPMG und die Wirtschaftsprüfer von EY in Manila empfangen. Damals wurde die Stellung außerhalb des Konzerns so erklärt, dass PayEasy „Hochrisikokunden“ aus Geschäften wie Online-Glückspiel oder Pornografie betreue.
Was bedeutet das für Anleger und Investoren?
Im Fall der Compliance-Mängeln bei Wirecard sowie dem Verdacht der Bilanzmanipulation handelt es sich nach juristischen Einschätzungen wohl um Insiderinformationen. Wirecard hätte also den Kapitalmarkt unverzüglich und vollständig darüber informieren müssen, dass wesentliche Geschäftsvorgänge bereits konzernintern nicht ordnungsgemäß nachvollzogen werden können.Ergebnis: Folglich stehen Anlegern und Investoren Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Wirecard zu, da Wirecard den Kapitalmarkt nicht ordnungsgemäß über Insiderinformationen in Kenntnis gesetzt hat.
Was können Sie als Anleger unternehmen?
Sie können von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, ob Ihnen juristisch grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu steht.Hierzu benötigen wir lediglich die Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten übermitteln, und zwar für Transaktionen ab dem 10. Juli 2012 bis einschließlich 25. Juni 2020Hinweis: Sie verlieren keine Ansprüche auf Ersatz des Kursdifferenzschadens, wenn Sie Aktien von Wirecard verkaufen. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht unabhängig fort, ob man die Aktien weiterhin hält oder verkauft.Nach Sichtung Ihrer Unterlagen werden wir auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Daten eine Handlungsempfehlung für Sie im Rahmen einer Ersteinschätzung übersenden.Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen gerne an, diese um Deckungszusage zu ersuchen. Bitte teilen Sie dies im Rahmen Ihrer Anfrage mit.